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Schulung Wahlvorstand

P
PaulBreitner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann der Arbeitgeber uns zwingen zu einer bestimmten Wahlvorstadsschulung der IFB zu schicken, auch wenn die 400 KM entfernt ist? Arbeitgeber will logischerweise alles bezahlen.

Verzögern wir schuldhaft das Aushängen des Wahlausschreibens wenn wir nicht teilnehmen wollen?

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

12.12.2013 um 16:20 Uhr

  1. Der Wahlvorstand entscheidet autonom über seine notwendigen Schulungen.
  2. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
G
gironimo

12.12.2013 um 19:18 Uhr

Warum wollt Ihr denn nicht teilnehmen? Ist doch mal selten, dass der AG Schulungen für den WV unbedingt will.

T
tommyh

13.12.2013 um 13:38 Uhr

Ich würde auch teilnehmen dann kann der AG eigentlich sich nie wieder über andere Seminare beklagen (z.B. BR) die angeblich zu weit weg statt finden! :-)

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