Wieviel Kandidaten auf Stimmzettel?
Hi. Wir sind 130 Mitarbeiter. Wenn es nur eine Liste gibt, wirds ne Personenwahl. Wie muss dann aber der Stimmenzettel aussehen? Müssen dann alle Kandidate der Liste auf den Stimmzettel oder die ersten sieben. lg mighty
Community-Antworten (15)
12.12.2013 um 12:48 Uhr
Natürlich müssen alle Wahlbewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sein.
12.12.2013 um 12:49 Uhr
Alle! Da man aber nie sicher sein kann, ob nicht doch in letzter Sekunde eine zweite Liste auftaucht, sollte man immer über die Listenplätze nachdenken.
12.12.2013 um 13:48 Uhr
@nicoline: Das sollte man alleine schon deshalb, weil dir Reihenfolge auf der Liste bei Personenwahl die Reihenfolge auf dem Stimmzettel vorgibt...
Wir hatten bei der letzten Wahl ettliche Stimmzettel nach den Schemata "die ersten 9", "die ersten 5 und dann 4 bekannte Leute", "die letzten 9", etc.
12.12.2013 um 14:20 Uhr
----§ 34.1 WO-----
12.12.2013 um 15:48 Uhr
@blackjack: Und verrätst Du uns jetzt noch, wie ein Betrieb mit 130 Mitarbeitern im vereinfachten Wahlverfahren wählen soll?
12.12.2013 um 15:58 Uhr
..hab ich davon was geschrieben? Lies lieber deine Antwort zu nico, dann....
12.12.2013 um 16:14 Uhr
Na, dann nehmen wir doch mal den richtigen §:
Zweiter Abschnitt Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund vonVorschlagslisten)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
§ 20 Stimmabgabe (2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.
Alles klar?
12.12.2013 um 16:40 Uhr
Alles ok, jedoch ging es dem TE ja wohl für den Fall der Personenwahl. Wenn keine weiter Liste.
12.12.2013 um 16:44 Uhr
blackjack, lass gut sein!
nicoline hat Recht! Und Dein Verweis führte in die Irre!
12.12.2013 um 16:47 Uhr
blackjack, äääääähm, versteh jetzt Deine Antwort gerade nicht :0(( bzw, was ist an Absatz 2 des § 20 nicht zu verstehen? Dort wird doch gerade beschrieben wie es geht, wenn es nur eine, also KEINE WEITERE LISTE gibt. Und wenn es 75 Kandidaten gibt, müssen die alle auf die Liste und das nennt man dann Personenwahl. Wie es dann auf dem Stimmzettel weitergeht, ist eben anders als bei § 34
12.12.2013 um 19:53 Uhr
@blackjack: Und wenn Du das Problem immer noch nicht verstehst, Dein Paragraph 34 steht im Abschnitt "Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren". Und "vereinfachtes Wahlverfahren" ist NICHT das gleiche wie "Personenwahl".
13.12.2013 um 02:12 Uhr
##Und wenn Du das Problem immer noch nicht verstehst, ##
Bin blond, erklär mal ohne die §§.
14.12.2013 um 18:03 Uhr
Bläcky, der Unterschied ist hier doch offensichtlich.
Im 34er besteht der Zwang zur alphabetischen Aufführung der Bewerber. Im 20er dagegen bleibt es bei der Reihenfolge der Platzierung auf der Liste.
Der 20er kommt ja auch erst dann zum tragen, wenn nur eine gültige Liste abgegeben wurde. Im Prinzip behandeln ja beide einen gleichen Ablauf, aber halt mit diesem einen Unterschied. Ist er beim 34er bereits vorgegeben, so kann er beim 20er erst entstehen.
14.12.2013 um 19:06 Uhr
Hallo Mightyrun, mal zurück zu deiner Frage. Wie rolfo schon richtig schrieb, müssen alle Namen rauf auf den Wahlzettel. Grund ist, dass es jedem Wähler möglich sein soll, sich ein "Wunschgremium" zusammenzustellen.
15.12.2013 um 15:15 Uhr
Ich danke Euch für Eure Antworten. Haben uns sehr geholfen. LG MightyRun :)
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