Hallo, bei uns gibt es folgende Frage:
Es wurde in einer Mitgliederversammlung von Ver.di eine Kandidatenliste erstellt in dem alle Ver.di Mitglieder die Interesse an der Betriebsratsarbeit haben sich aufstellen lassen konnten. Die interessierten Ver.di Mitglieder haben sich dann kurz vorgestellt. Als dann wurde gewählt. Es gab ein entsprechendes Ergebnis.

Nun wurde uns von unserer Gewerkschaftssekretärin mitgeteilt, dass sie wenn keine weitere Liste eingereicht wird, eine Ver.di Liste einreichen möchte in der die Kandidaten in alphabetischer Ordnung also nicht in der in der Mitgliederversammlung gewählten Ordnung aufgeführt werden.

Auf unseren Hinweis, dass wir dies für falsch halten, dann dann auch die Stimmzettel entsprechend aussehen würden folgente jetzt der Hinweis, dass sich aus Dem Wahlleitfaden ergibt, dass "Stimmzettel angefertigt und vervielfältigt werden, auf denen die Bewerber alphabetisch aufgelistet sind".

Wir haben daraufhin im Internet recherchiert. Von Ver.di ist leider im Internet kein Wahlleitfaden zum downloden. Allerdings haben wir den Wahlleitfaden der IGM und des DGB gefunden. Diesee Leitfäden sagen ausdrücklich, dass wenn eine Personenwahl durchgeführt wird, d.h. wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde, erscheinen auf dem Stimmzettel alle Bewerber. .... Die Reihenfolge der Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge auf dem eingerichten Vorschlag
Lediglich im Wahlleitfaden des DGB für das VEREINFACHTE Wahlverfahren wird folgendes benannt: Es müssen Stimmzettel angefertigt werden, auf denen die Bewerber alphabethisch aufgelistet sind.

Kann uns jemand sagen, ob es rechtlich richtig ist, dass unsere von den Ver.di Mitgliedern gewählte Liste im normalen Wahlverfahren vom Wahlvorstand im normalen Wahlverfahren auf dem Stimmzettel nicht übernommen werden muss; sondern die Kandidaten tatsächlich in alphabetischer Reihenfolge erscheinen müssen.