Wir haben 3 Mitglieder in den Wahlvorstand bestellt und 3 Nachrücker benannt. Nun ist der Vorsitzende des Wahlvorstandes zur BR-Wahl zurückgetreten. Die Frage ist nun, wer wird neuer Vorsitzender? Muss das eines der beiden anderen Mitglieder sein oder kann es auch einer der Nachrücker sein? Muss noch ein neuer Nachrücker bestellt werden, damit wieder jedes der 3 Mitglieder eine Vertretung hat?