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Neue Frage zum BR

R
retlaw
Nov 2016 bearbeitet

Also das mit dem § 13 ABS.2 NR 1 ist uns schon klar . Vielleicht ist meine Frage etwas schlecht rübergekommen. Denn das mit den 50 AN haben wir schon so gewusst und mit dem Stichtag auch somit das mit dem Freigestellten natürlich auch. Mir ging es nur darum ob es sinnvoll und regel komfor ist einen BR mit 7 Mitgliedern und einen Freigestellten

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

09.12.2013 um 22:39 Uhr

retlaw, antworte doch bitte in Deinem alten thread, indem Du auf "Neue Antwort" klickst

N
Nubbel

10.12.2013 um 07:48 Uhr

retlaw, waren die 50 auch die hälfte?

P
Pjöööng

10.12.2013 um 08:22 Uhr

Spielt es denn eine Rolle, ob das damals die Hälfte war? Es ist neu gewählt worden und sofern diese Wahl nicht irgendwelche anderen schwerstwiegenden Fehler aufgewiesen hat, wird sie auch nicht erfolgreich anfechtbar sein.

Ja, auch wenn bei einem < 9 BR die 200er Schwelle auf Dauer überschritten ist, besteht ein Anspruch auf Freistellung.

G
gironimo

10.12.2013 um 10:35 Uhr

Die Frage wurde ja im Prinzip bereits von Hoppel beantwortet.

Es ist unabhängig davon, wie viele BR-Mitglieder der BR hat. Wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN über 200 steigt, kann eine Freistellung ("mindestens") nach § 38 BetrVG erfolgen.

Und zur Sinnhaftigkeit: Wenn die Zahl der AN während der Amtszeit steigt und der BR statt 9 nur 7 Mitglieder hat (wir lassen mal den § 13 BetrVG unbetrachtet) ist es doch um so wichtiger, dass es eine Freistellung gibt, die der BR auch wahrnimmt. Schließlich steigt doch auch der Aufwand im BR-Gremium. Daher ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass auch ein kleineres Gremium sein Recht auf Freistellung wahrnimmt.

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