Hallo zusammen,

ich habe da mal eine "verzwickte" Sache, die ich nicht weiß...

Ein MA hat bei uns in der Firma Ende Oktober gekündigt, weil er bei einem anderen AG eine neue Herausforderung angeboten bekommen hat. Er hat sich über sein Vorhaben auch mit der PA in seiner alten/jetzigen Firma darüber vorab unterhalten.

Seine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Also kann er frühestens zum 31.03.2007 sein Vertrag beenden.

Der neue AG möchte ihn aber spätestens zum 01.02.06 in der Firma haben. Der betroffene MA hat mit dem neuem AG bereits den Arbeitsvertrag zu diesem Datum unterschrieben.

In dem Gespräch mit der PA der alten Firma hat ihm der Personalleiter als Lösung die Möglichkeit angeboten, dass man - um vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden - dann einen Aufhebungsvertrag machen könnte.

Das Problem ist jetzt, dass a) diese Vereinbarung nicht schriftlich, sondern ohne Zeugen mündlich besprochen wurde und b) sein jetziger Vorgesetzter ihn nicht vorher gehen lassen möchte.

Gibt es hier irgendeine Lösung, dass der MA entgegen der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist trotzdem schon zum 01.02.07 seine Tätigkeit im jetzigen Unternehmen ohne Konsequenzen ziehen zu müssen beenden kann?

Der jetzige AG würde ihn sogar sehr gerne weiterbehalten. Der neue AG stellt ihn aber nur ein, wenn er zum 01.02.07 dort anfängt. Seine Abteilung könnte - zwar nur mit einem erheblichen Mehraufwand - seine Tätigkeit übernehmen. Es wird auch eine Stellenausschreibung herausgegeben, um die Stelle wieder zu besetzen.

Der AG befürchtet aber, dass bis zum 01.02.07 die Anlernphase und die bis dahin anfallenden Arbeiten nicht genügend qualifiziert angelernt werden können und besteht deshalb auf die vereinbarte Kündigungsfrist.

Vielen Dank für eure Antworten und Unterstützung.