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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden?

T
thomas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine "verzwickte" Sache, die ich nicht weiß...

Ein MA hat bei uns in der Firma Ende Oktober gekündigt, weil er bei einem anderen AG eine neue Herausforderung angeboten bekommen hat. Er hat sich über sein Vorhaben auch mit der PA in seiner alten/jetzigen Firma darüber vorab unterhalten.

Seine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Also kann er frühestens zum 31.03.2007 sein Vertrag beenden.

Der neue AG möchte ihn aber spätestens zum 01.02.06 in der Firma haben. Der betroffene MA hat mit dem neuem AG bereits den Arbeitsvertrag zu diesem Datum unterschrieben.

In dem Gespräch mit der PA der alten Firma hat ihm der Personalleiter als Lösung die Möglichkeit angeboten, dass man - um vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden - dann einen Aufhebungsvertrag machen könnte.

Das Problem ist jetzt, dass a) diese Vereinbarung nicht schriftlich, sondern ohne Zeugen mündlich besprochen wurde und b) sein jetziger Vorgesetzter ihn nicht vorher gehen lassen möchte.

Gibt es hier irgendeine Lösung, dass der MA entgegen der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist trotzdem schon zum 01.02.07 seine Tätigkeit im jetzigen Unternehmen ohne Konsequenzen ziehen zu müssen beenden kann?

Der jetzige AG würde ihn sogar sehr gerne weiterbehalten. Der neue AG stellt ihn aber nur ein, wenn er zum 01.02.07 dort anfängt. Seine Abteilung könnte - zwar nur mit einem erheblichen Mehraufwand - seine Tätigkeit übernehmen. Es wird auch eine Stellenausschreibung herausgegeben, um die Stelle wieder zu besetzen.

Der AG befürchtet aber, dass bis zum 01.02.07 die Anlernphase und die bis dahin anfallenden Arbeiten nicht genügend qualifiziert angelernt werden können und besteht deshalb auf die vereinbarte Kündigungsfrist.

Vielen Dank für eure Antworten und Unterstützung.

3.70508

Community-Antworten (8)

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Waschbär

14.11.2006 um 14:49 Uhr

Thomas,

a. wer will weg von euch von dir und dem rest vom BR > ist das wirklich dein bzw ein BR Problem ? in sinne der Betriebsverfassung ?

b. warum Kündigt er nicht einfach selber ? Er hat ja eine Neue Arbeit ist also kein LOCH in das er fällt ? oder ??

T
thomas

14.11.2006 um 15:08 Uhr

Hallo Waschbär,

es handelt sich um einen Mitarbeiter in unserem Unternehmen. Er ist kein BR-Mitglied.

Er (der MA) hat gekündigt. Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, also kann er frühestens zum 01.04.07 bei dem neuen AG anfangen. Er möchte aber zum 01.02.07 dort beginnen.

Der jetzige AG beharrt auf die Kündigungsfrist.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit für den MA trotzdem ohne Konsequenzen / Nachteile zu befürchten ohne Einhaltung der Kündigungsfrist - schon zum 01.02.07 bei dem neuen AG anzufangen.

D
DocPille

14.11.2006 um 15:38 Uhr

Thomas lese dir mal durch was unter dem folgenden link zu finden ist:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm

Was steht denn in eurem Tarifvertrag?

T
thomas

14.11.2006 um 16:15 Uhr

Hallo DocPille,

danke für den Link. Ich werde mir diesen zur Gemüte führen.

Wir haben in unserem Betrieb leider keinen Tarifvertrag und sind auch an keinem Tarifvertrag angelehnt.

W
Waschbär

14.11.2006 um 16:51 Uhr

Min Doc Pille,

schon das du wieder da bist .-)

K
Kassandrra

14.11.2006 um 17:37 Uhr

Der AN kann nur dann früher weg, wenn er sich mit seinem alten AG darüber einigen kann - es muss also ein Kompromiss her. Andernfalls (wenn er ncih kommt) ist es Arbeitsverweigerung und ein wichtiger ao Kündigungsgrund (dann könnte er allerdings auch früher weg, aber das kann es ja nicht sein!). Einigt EUCH!!!

F
Fayence

14.11.2006 um 17:50 Uhr

Thomas, um spätestens am 1.2.2006 bei dem neuen AG beginnen zu können, kann Dein Kollege nur vertragsbrüchig werden.

Zum Jahreswechsel gibt es eine "Erleichterung", indem er seine Lohnsteuerkarte für 2007 nicht schon jetzt bei Euch abgibt und zum 1.1.2007 bei dem neuen AG anfängt. Wird er vertragsbrüchig zum 1.2.2007 müsste er sich eine 2. Lohnsteuerkarte ausstellen lassen.

Aber diese Vorgehensweise sollte zwingend mit dem neuen AG abgesprochen werden!

Ebenfalls könnte ihn Euer AG auf Schadensersatz verklagen, wobei der Nachweis eines entstandenen Schadens zumeist schwer fällt. Soll aber nicht unerwähnt bleiben und kommt sehr auf den Einzelfall an. Hier sollte ein RA Auskunft geben / beraten können.

T
thomas

14.11.2006 um 18:24 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Unterstützung und Antworten. In der Zwischenzeit habe ich den Kollegen informiert und er hat bereits einen Termin für eine Rechtsberatung beim RA für Arbeitsrecht.

Herzliche Grüße auch im Namen des Kollegen

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