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Kündigung eines BR-Mitglids

G
geralast
Jan 2018 bearbeitet

ein BR-Mitglied soll wegen mehrfacher Arbeitsverweigerung von der GF. gekündigt werden und wir als Betriebsrat sollen unsere Zustimmung dafür geben. Wie verhalten wir uns in der Sache richtig, denn er ist auch für den Betriebsrat nicht tragbar und möchte durch ein Urteil bestätigt haben, das er nur auf seinen Arbeitsplatz arbeiten muss. Selbst Kollegen sagen schon, das könnt ihr euch doch nicht gefallen lassen

1.542013

Community-Antworten (13)

M
marlene

08.12.2013 um 17:47 Uhr

Der AG muss hier §103 beachten. Bedeutet, wenn ihr der kündigung nicht zustimmt, muss er das arbg anrufen. Bedeutet wenn ihr zustimmt, darf er kündigen und der koll müsste klagen, wäre aber erst einmal aus dem betrieb. Es liegt somit alles bei euch.

B
blackjack

08.12.2013 um 18:12 Uhr

#.... das er nur auf seinen Arbeitsplatz arbeiten muss. #

Solange man nicht weiß, was arbeitsvertraglich geregelt ist, kann man sich kaum ein Urteil bilden. Was hat das mit dem Betriebsratsamt zu tun?

T
tommyh

08.12.2013 um 18:30 Uhr

Ist leider ein wenig verwirrend was Du schreibst! Was macht der Kollege denn dass er für den Ag und dem Br nicht tragbar ist?

G
geralast

08.12.2013 um 21:25 Uhr

er arbeitet bei uns als Baggerfahrer im Sägewerk und besteht da drauf. Es gibt keinen schriftlichen AV sondern nur einen mündlichen. Da drin wurde angeblich gesagt er würde nur als Baggerfahrer eingesetzt werden. Er ist auch der einzige im Unternehmen der so denkt, wurde aber schon früher auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzt. Doch jetzt wo er mal im Sägewerk direkt aushelfen soll geht das nicht mehr Er hätte Angst vor rotierenden Maschinenteilen und Platzangst( wieviel Platz ist wohl in einem Bagger).

N
Nubbel

08.12.2013 um 21:25 Uhr

schön wenn ein betriebsrat die kollegen so unterstützt! kennt ihr den arbeitsvertrag? oder findet ihr den menschen einfach nur doof?

H
Hoppel

08.12.2013 um 21:38 Uhr

@ geralast

Ad 1: Dem Kollege kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sprich: Es müssen die Bedingungen des § 626 BGB eingehalten sein.

Ad 2: Wenn der AG kündigen will, müsst Ihr als BR gem. § 103 BetrVG angehört werden. Ihr könnt und solltet Euch in diesem Fall ganz einfach nicht äußern. Dann wird das Arbeitsgericht Klarheit schaffen.

Ad 3: Ist denn der Kollege jemals abgemahnt worden?

T
tommyh

08.12.2013 um 22:53 Uhr

Na wenn einer zu mir sagt ich werd als Baggerfahrer eingesetzt und soll dann auf einmal in einer Maschinenhalle arbeiten würde ich mich auch weigern! Aber warum stört er damit den Betriebsrat? Einer Kündigung grade bei einem BRM würde ich nur aus sehr wenigen Gründen zustimmen!

R
Rattle

09.12.2013 um 08:00 Uhr

Hallo,

ich meine das das direktionsrecht es erlaubt einen mitarbeiter für eine gewisse zeit umzusetzen.

MFG

B
blackjack

09.12.2013 um 08:17 Uhr

Wurde das Direktionsrechts nicht durch Konkretisierung im AV erweitert, umfasst das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers grundsätzlich nicht die Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort.

T
tommyh

09.12.2013 um 08:20 Uhr

Das Direktionsrecht wird unzulässig ausgeübt wenn es vom Arbeitsvertrag abweicht und dieser soll ja so sein, dass der Kollege als Baggerfahrer eingestellt ist. Ich finde es aber der Hammer wenn man als Betriebsrat sagt der Kollege soll sich nocht so anstellen und Ängste des Kollegen einfach so ins lächerliche ziehen!

G
gironimo

09.12.2013 um 10:04 Uhr

Es gibt keinen schriftl. Arbeitsvertrag ! Der Kollege war bisher als Baggerfahrer tätig! Nun soll er was anderes machen ! Was so genau weiß keiner !

Wo bitte sehr, gibt es da für den BR irgend einen Grund, der Kündigung eines BR zuzustimmen? Aus meiner Sicht kann es für den BR nur heißen, er stimmt der Kündigung nicht zu. Im Bezug auf § 103 BetrVG schweigt Ihr einfach.

Wie hört der AG denn den BR an? Nimmt er Bezug auf § 103 BetrVG oder nur auf § 102 BetrVG oder auf beide §§?

Bitte nicht vergessen: Der BR ist die Interessenvertretung der AN und nicht Richter!. Und eine Haltung nach dem Motto: Wir werden alle hin und her geschupst - warum nicht auch der, ist falsch. Vielmehr solltet Ihr den Kollegen unterstützen, wenn er auf die Einhaltung seines Arbeitsvertrages besteht.

X
xumuimhxer

11.12.2013 um 10:32 Uhr

Ganz einfach: Beschluss zur Zustimmung nach 103 auf die Tagesordnung und dann geheim abstimmen. Wer sich nicht sicher ist, soll Enthaltung ankreuzen.

Es ist nicht nötig, dass Ihr im Gremium einen Konsens findet. Eine Mehrheit reicht.

Bei Themen, bei denen der AG Eure Zustimmung braucht ist es oftmals besser, dem AG sagen zu können "sorry, wir haben keine Mehrheit zusammenbekommen" als "wir lehnen ab".

P
polybär

11.12.2013 um 11:21 Uhr

was passiert wenn der kollege sich ein artest besorgt wegen der angst zu platzen?

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