Erstellt am 06.12.2013 um 16:32 Uhr von blackjack
Erstellt am 06.12.2013 um 16:55 Uhr von marlene
Der BR ist ein Gremium und es gibt EBRM noch, weiter ist keiner unersetzbar.
Erstellt am 06.12.2013 um 17:15 Uhr von Kölner
Du solltest dich dringend mit dem Gepflogenheiten des BUrlG auseinandersetzen. Den beiden Vorrednern ist auch noch zuzustimmen.
Und:
Sooooo wichtig kann kein Thema sein, dass man seinen Urlaub als BRM dauerhaft verschiebt.
Und noch:
Nicht auszudenken, wenn du auch noch recht hättest und dem AG Behinderung der BR Arbeit vorgeworfen werden könnte...
Erstellt am 06.12.2013 um 19:14 Uhr von alterMann
Na ja, so ganz eindeutig wie die Vorredner sehe ich das nicht. aolifetime, grundsätzlich können natürlich auch dringende Tätigkeiten für den BR betriebliche Gründe darstellen, den Urlaub zu verschieben. Das müssten dann aber wirklich handfeste Notwendigkeiten sein.
Auf jeden Fall verstößt der AG nicht gegen das UrlG, wenn er Dir die von Dir gewünschte Übertragung gewährt.
Habt Ihr denn eine UrlaubsBV, in der die Übertragung geregelt ist? Oder gibt es eine klare betriebliche Übung? Dann kannst Du dort vergleichen, ob DU benachteiligt wirst oder nicht.
Ein Recht auf Übertragung con Urlaub ins nächste Jahr ergibt sich aus dem Gesetz jedenfalls nur in dringenden Fällen.
Erstellt am 06.12.2013 um 21:58 Uhr von Hartmut
Hallo aolifetime, du nimmst dein Mandat sehr ernst, das finde ich gut. Allerdings, eine Behinderung der BR-Arbeit ist das, was DU machst (in Richtung Erschöpfung zu arbeiten), nicht das, was der AG macht. Geh mal mit gutem Beispiel voran und nimm deinen Urlaub zur Zeit, nicht zur Unzeit; da hat dein AG sogar recht.
Erstellt am 06.12.2013 um 23:05 Uhr von TimoSv
Man lernt nie aus,
Danke
Hoppla, ich dachte bisher, das man seinen rest urlaub immer in voller restzrlaubsstarke mit ins erstes quartal nehmen kann.
Wir haben es so geregelt:-)
Naja warst du mal krank oder konntest mal nicht im urlaub gehen wie du wolltest dann:
EuGH, Urteil vom 20.01.09
BAG, Urteil vom 24.03.09
Ps: hörte mal einen anwalt sagen: der europaische durchsvhnitt( portugsl) bleibt sogar bestehen, wenn man 365 tage im jahr krank war.
Happy nikolaus
Erstellt am 07.12.2013 um 02:00 Uhr von ganther
Bei dem Wunsch der Übertragung von 17 Tagen dreht sich mir der Magen um. Es liegt ja wohl nahe dass noch nicht mal der Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr genommen wurde.
Und betriebliche Gründe bei einem BRM? Wie soll das denn gehen? Gerade bei einem BRM schließt sich eigentlich aus