Erstellt am 05.12.2013 um 11:40 Uhr von tommyh
Also wenn der Kollege seine Bewerbung nur an Freunde und Bekannte schicken will wird er wohl in Zukunft keine Arbeit bekommen!
Ich selber würde eher den Weg gehen mich bei der Firma melden und die Bewerbung persönlich vorbei bringen. Vielleicht kann er da ja schon ein Gespräch vereinbaren.
Hilfreich wäre es da natürlich mal ins www. zu schauen vielleicht steht da ja schon einiges über den eventuellen neuen AG drin.
Der jetzige AG muss ihn für die Zeit der Arbeitssuche freistellen dieses ist im § 629 BGB geregelt und gilt auch für auslaufende Zeitverträge.
Erstellt am 05.12.2013 um 11:56 Uhr von RBCDE
Es geht doch nicht darum, nur Bewerbung an Freunde und Bekannte zu schicken, sondern darum, daß das Arbeitsamt ihm die Firma nicht nenne will, weil diese zunächst annonym bleiben möchte.
Damit erübrigt sich auch Dein Vorschlag, persönlich vorbei zu bringen.
Erstellt am 05.12.2013 um 12:11 Uhr von tommyh
Oh das habe ich übersehen :-( wo gibt es denn sowas ?
Also ich würde den Berater oder wie die sich nennen auffordern mir die mögliche Firma zu benennen ansonsten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde winken!
Eine Bewerbung würden die nicht bei mir bekommen!
Aber wie die Gesetzeslage ist keine Ahnung :-)
Erstellt am 05.12.2013 um 16:03 Uhr von marlene
Die AfA kann zwar Leistungsempfänger auffordern sich zu bewerben und ggf virzustellen, doch nicht verlangen der AfA blind eine Bewerbung zu geben damit diese diese Bewerbung dann an einen möglichen AG weiterleitet. Ggf liegt hier ein Missverständnis vor. Wenn nicht sollte man sich mit dem Vorgesetzten des AfA Mitsrbeiter einmal unterhalten.
Erstellt am 05.12.2013 um 16:05 Uhr von gironimo
Ich würde davon ausgehen, dass die Arbeitsagentur verantwortungsbewusst mit den Unterlagen umgeht - also nicht irgendwo hinschickt.
Ich hoffe doch, dass Dir zumindest die Stelle und die Grundkonditionen bekannt gemacht wurden (Art der Tätigkeit, Ort, Einkommensmöglichkeiten, Termine etc.)
Sonst würde ich mich nicht bewerben.
Fragwürdig finde ich das auch - aber es scheint häufig vorzukommen.
Erstellt am 05.12.2013 um 16:43 Uhr von ganther
@tommyh
wie lautet der schöne Spruch zur Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos
wird wohl nichts bringen.
Ansonsten:
Ich sehe es wie gironimo. Ich würde falls es berechtigte Vorbehalte gibt die Bewerbung mit einem Sperrvermerk für einzelne AG versehen
Erstellt am 06.12.2013 um 06:57 Uhr von Lexipedia
@all
Ihr wart wohl noch nicht auf der Jobbörse der ARGE?
Da stehen etliche Stellenangebote drin, wo die AGs anonymisiert sind. Dann steht in der Stellenanzeige, dass das ein Mitarbeiter der ARGE eine Vorauswahl trifft und diese dann den zukünftigen AG vorschlägt. Mehr nicht. Das ist wie eine Chiffreanzeige!
In der Anzeige sind dann die Konditionen genannt, wie z. B. Vollzeit oder Teilzeit, Anforderungsprofil, (evtl.) gebotene Leistungen usw. wie halt in einer normalen Stellenanzeige.
Warum macht das ein AG? Entweder kann oder will er nicht die Leistung einer Personalauswahl bringen, er hat Probleme wegen seinem Ruf Personal zubekommen oder er hat schon zuoft die Anzeige in der Zeitung gestellt usw. usw. usw. Hier gibt es viele Gründe. Es brauch aber nichts negatives bedeuten.
Erstellt am 06.12.2013 um 23:16 Uhr von TimoSv
Aber dein kollege kann sich doch aich ohne :name ,geschlecht ,vorriege firmennamen , foto und ohne anschrift bewerben :-)
Oder täusche ich mich da ??
Erstellt am 09.12.2013 um 10:28 Uhr von RBCDE
Danke für die vielen Antworten.
Schon seltsam, daß AG sich so verhalten und auch ungewöhnlich, daß das Arbeitsamt dies so mitmacht.