W.A.F. LogoSeminare

Teilnahme AG an Gesprächsrunden BR und Mitarbeiter

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo..... Bei uns im Unternehmen (Klinikum) wurden durch einen externen Berater anhand von Belastungserhebungen neue Arbeitszeitmodelle entwickelt. Bevor diese eingeführt werden, sollte der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen. Dies haben wir nicht getan! Eigentlich war auch keine vorherige Information der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber vorgesehen, dies ist nun in einem gemeinsamen Schreiben von AG und BR trotzdem kurz erfolgt. Jetzt häufen sich im Betriebsratsbüro die Anrufe und Briefe von Kollegen, die verunsichert sind, die die vorgeschlagenen Arbeitszeiten ablehnen aus den verschiedensten Gründen, die nicht verstehen, warum jetzt z.B. bereits um 5 Uhr der Frühdienst anfängt und der Spätdienst bis 23:15 Uhr gehen soll. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat alle betroffenen Mitarbeiter des Pflegedienstes zu kleinen Gesprächsrunden eingeladen. (keine Einladung zur Betriebsversammlung!!!) Der Arbeitgeber wiederum möchte an den Veranstaltungen teilnehmen. Frage: Können wir als Betriebsrat darauf bestehen, das der Arbeitgeber der Veranstaltung fernbleibt? Es reicht doch, wenn die Oberschwestern bzw. Stationsleitungen teilnehmen, und Ihren Mitarbeitern Rede und Antwort stehen, Oder? Wir befürchten, das kein Mitarbeiter seine Sorgen und Ängste vorträgt, wenn die PDD und der GF mit im Raum sitzen.

1.77807

Community-Antworten (7)

G
gironimo

04.12.2013 um 10:40 Uhr

Kleine Gesprächsrunden könnt Ihr auch unter "Sprechstunden" abwickeln. Da braucht der AG auch nicht dabei sein. Trotzdem macht es vielleicht doch Sinn, wenn der AG den Unmut der Mitarbeiter live erlebt. Ihr solltet vielleicht zusätzlich Abteilungsversammlungen abhalten, wo Ihr auch den AG einladet.

Ansonsten denke ich mal, dass Ihr dem AG bereits deutlich gemacht habt, dass die Vorgehensweise recht befremdlich ist. Neue Arbeitszeitmodelle werden mit dem BR ausgehandelt. Mitbestimmen heißt, das die Meinungen beider Betriebsparteien gleichberechtigt am Verhandlungstisch eingebracht werden und ein gemeinsamer Kompromiss gesucht wird. Und eben nicht: "Hier unterschreibt mal"

Also fordert den AG zu Verhandlungen auf (und bereitet Euch gut vor)

P
Pjöööng

04.12.2013 um 10:51 Uhr

Zitat (Passat): "Bevor diese eingeführt werden, sollte der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen. Dies haben wir nicht getan!"

Und der Arbeitgeber hat sie trotzdem eingeführt? § 87 BetrVG?

G
gironimo

04.12.2013 um 10:58 Uhr

guter Einwand Pjöööng.

Klar, wenn der AG einfach umgesetzt hat, müsst Ihr ihn auffordern, die Maßnahme umgehend zu stoppen. Tut er es nicht, müsst Ihr wohl oder Übel mit Hilfe des Arbeitsgerichts Eure Rechte durchsetzen.

P
Passat

04.12.2013 um 11:23 Uhr

Nein, die Betriebsvereinbarung wird nicht umgesetzt. Bei einigen Punkten könnte der Betriebsrat mitgehen, andere bedürfen noch einer rechtlichen Prüfung seitens des Betriebsrates. Zum voreiligen Unterschreiben wollte sich der Betriebsrat nicht drängen lassen. Der Arbeitgeber hat die Ablehnung entgegengenommen und will jetzt die Einigungsstelle anrufen.

G
gironimo

04.12.2013 um 12:59 Uhr

Ihr solltet Euch nicht nur auf "rechtliche Aspekte" beschränken. Entwickelt eigene Vorschläge, die die Interessen der AN berücksichtigen und denkt daran, dass Ihr auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit berücksichtigen müsst (§ 80 BetrVG).

P
Pjöööng

04.12.2013 um 13:16 Uhr

Dann verstehe ich aber Deinen Beitrag nicht: "... die nicht verstehen, warum jetzt z.B. bereits um 5 Uhr der Frühdienst anfängt ..."

Demnach hat sich die Lage der Arbeitszeit doch verändert?

N
nicoline

05.12.2013 um 08:14 Uhr

Pjöööng, in der BV, die nicht unterschrieben und auch nicht umgesetzt wurde steht geschrieben, dass der Frühdienst um 5 Uhr anfängt und das verstehen die MA nicht, die ja darüber informiert wurden

Ihre Antwort