Hier die Fakten:

Unser Betrieb hat mehrere Dienststellen. Wir haben ein BR für alle Dienstellen. Eine dieser entfernte Dienstellen (Betriebshof X) ist ca. 50 km vom Hauptbetrieb entfernt. Unser BR hat die Teilnahme einer nicht BR Mitglied an die Sitzungen erlaubt, als Vertreter fur Betriebshof X. Er nimmt nicht an Abstimmungen teil, und muss immer die Sitzung verlassen wenn es um persönliche, sensible Sachen geht. Eine im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hat den BR versichert dieser Teilnahme ist völlig akzeptabel und gesetzeskonform. Der Gewerkschaft hat als Begrundung § 80 Abs. 3. BetrVG angegeben und der AG hat die Teilnahme zugestimmt.

Ich habe immer meine Zweifel an die legalität diese Situation (obwohl ich persönlich stehe für eine sehr offene und transparente BR). Natürlich habe ich auch immer Sorgen gehabt an die mögliche Gefährdung unsere Handlungen und Enstscheidungen genau wegen dieser Teilnahme, habe die Situation aber geduldet solange nichts wichtiges ansteht und keine Beschlusse gefährdet sind.

Jetzt habe wir eine äußerst sensible Situation zu besprechen und mussen eine 100%ige, standfeste, Ergebnis erreichen.

Ich bin der Meinung die Teilnahme dieser "Verteter" wird unsere Handlungen/Beschlusse nichtig machen. Ist meiner Meinung korrekt ?

Ich weiss, dass die Sitzungen "nicht öffentlich" sind.