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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch / Alter der Kinder

S
stefaniewolf
Okt 2024 bearbeitet

Hallo! Gibt es irgendwo im Gesetz, wann eine Mutter/Vater Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat. Speziell, wie alt die Kinder sind. Ich meine, wenn ein Mutter Urlaub während der Ferien haben möchte, Kind 17 Jahre, hat sie Anspruch wegen des Alters des Kindes oder nicht? Könnt Ihr mir §§ nennen? Danke

16.250013

Community-Antworten (13)

P
Pjöööng

02.12.2013 um 18:27 Uhr

Nein, es gibt kein Gesetz, wann Eltern Anspruch auf Urlaub in Abhängigkeit vom Alter der Kinder haben. Kinder zählen unter anderem zu den sozialen Gesichtspunkten nach § 7 (1) Satz 1.

Die Ausgestaltung einer Regelung welche soziale Gesichtspunkte wie bewertet werden obliegt den Betriebsparteien (also AG und BR).

K
Kölner

02.12.2013 um 18:27 Uhr

Es gibt auch Nicht-Mütter, die nach sozialen Gesichtspunkten Urlaub in den Schulferien haben sollten. BurlG hilft.

G
gironimo

02.12.2013 um 20:10 Uhr

Außer dem BUrlG und der sicherlich umfassenden Rechtsprechung (Achtung: Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand) gibt es nichts -

außer -

der Mitbestimmung des BR aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird)

und der "allgemeinen Aufgabe" des BR aus dem § 80 Abs.1 Nr. 2b BetrVG ( die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern).

N
nicoline

02.12.2013 um 21:00 Uhr

stefaniewolf Es gibt auch Nicht-Mütter, die nach sozialen Gesichtspunkten Urlaub in den Schulferien haben sollten z.B. wenn der Partner im Schuldienst ist.....

Dennoch bin ich der Meinung, dass ein/e 17 jährige/r nicht so sehr der Beaufsichtigung bedarf, wie vielleicht ein 6-10 jähriges Kind. Insofern, gäbe es für mich auch da einen sozialen Vorrang bei jüngeren Kindern, vorausgesetzt, dass diese sonst in den Ferien nicht vernünftig betreut sind.

O
Oblatixx

03.12.2013 um 07:32 Uhr

@nicoline: Meine Enkelin ist 17. Ich glaube, die müsste man mehr beaufsichtigen, als eine zehnjährige ... ;))

S
stefaniewolf

03.12.2013 um 08:59 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Wir haben zwar eine BV, dass Eltern bevorzugt werden, aber keine Angabe vom Alter des Kindes. Wie handhabt man das jetzt? Kinder bis 12, bis 14 oder 16 Jahre? Dies ist bei uns noch nie aufgetreten. Im BUrlG steht kein Alter des Kindes. Was nun?

G
gironimo

03.12.2013 um 11:37 Uhr

Aus meiner Sicht solltet Ihr Euch da auch gar nicht auf ein Alter festlegen. Vielmehr erscheint es mir sinnvoll (sofern der BR im Boot ist, weil ein Einzelfall strittig ist), eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen und die gegenseitigen Interessen abzuwägen.

Zugegeben, man sitzt leicht zwischen allen Stühlen. Aber vielleicht gelingt ein Kompromiss, wenn Ihr alle mit in ein Gespräch einbezieht. Das erscheint mir jedenfalls auch für die Betroffenen gerechter, als ein Grenzwert, der eben doch nicht alle Faktoren berücksichtigt .

P
Pjöööng

03.12.2013 um 12:13 Uhr

Stefanie,

zuerst einmal müsste man sich wohl den GENAUEN WORTLAUT Eurer BV anschauen. Manchmal haben sich die Ersteller irgendwelcher Texte bei den verwendeten Worten etwas gedacht. Steht dort tatsächlich "Eltern" sind zu bevorzugen? Oder sind die Eltern näher spezifiziert (z.B. "Eltern von schulpflichtigen Kindern", oder "Eltern von im Haushalt lebenden Kindern")? Oder steht da vielleicht gar nicht das Wort "Eltern", sondern z.B. "Mitarbeiter mit im Haushalt lebenden Kindern"?

Daraus könnten sich schon Anhaltspunkte ergeben.

Wenn dort z.B. einfach von "Kindern" die Rede wäre, dann würde ich mich primär an die Legaldefinition des Jugendschutzgesetzes halten: "Im Sinne dieses Gesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, ..."

Letztendlich ist es aber auch möglich, dass Eure BV Lücken aufweist, diese müssen dann in der Realität mit Augenmaß geschlossen werden.

B
blackjack

03.12.2013 um 12:51 Uhr

Wir haben 7x Ferien im Jahr, da sollten doch keine Probleme auftauchen.

P
Pjöööng

03.12.2013 um 13:32 Uhr

Sehr hilfreiche Antwort... insbesonder wenn offensichtlich Probleme auftreten.

Nebenbei bemerkt: Ich habe nur 6 Ferientermine gefunden: "Winter, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst, Weihnachten", welches sind denn die siebten Ferien?

Winter- und Pfingstferien gibt es übrigens auch nicht in allen Bundesländern und in den anderen sind diese Ferien häufig so kurz, dass ein Verweis auf diese Ferien eher eine Lachnummer wird.

B
blackjack

03.12.2013 um 13:43 Uhr

Ich gestatte mir auch einmal zu vermuten das es sich hier um die Sommerferien handelt.

##Nebenbei bemerkt: Ich habe nur 6 Ferientermine gefunden## Ich Ohrfeige mich, wollte bemerken, bis zu 7x. http://www.kalenderpedia.de/ferien/ferien-schuljahr-2014-15.html

S
Siskas

28.10.2024 um 17:45 Uhr

Wann habe ich Anspruch auf Schulferien, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist? Und machen eine Ausbildung

C
celestro

28.10.2024 um 21:59 Uhr

Und für diese ... was? Frage? Antwort? ... muss man ein über 10 Jahre altes Thema ausgraben?

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