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GBR-Ersatzmiglied übernimmt während GBR-Sitzung

M
MartinS
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein GBR-Mitglied eine GBR-Sitzung vorzeitig verlassen muss, darf dann sein persönlicher GBR-Vertreter nahtlos die Teilnahme an der Sitzung und deren folgenden Beschlüsse übernehmen?

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Community-Antworten (8)

H
Hartmut

29.11.2013 um 19:01 Uhr

Hallo MartinS, du meinst zum Beispiel, obwohl die Sitzung noch bis 16 Uhr geht, verlässt BRM Müller sie plötzlich um 14 Uhr. Das Ersatzmitglied Meier soll nun nahtlos, also um 14:01 bis zum Ende der Sitzung einspringen?

Ich meine, das geht nicht, denn Meier hätte ja geladen werden müssen. Das ist er aber nicht, denn im Vorwege war ja der Ausfall von Müller noch nicht absehbar.

Das gilt für BR, GBR und KBR gleichermaßen.

M
MartinS

29.11.2013 um 19:48 Uhr

Ok. Ich hoffte bei GBR sieht es etwas anders aus, da hier persönliche Ersatzmitglieder benannt sind.

Besteht dann die Möglichkeit, dass die Sitzung um 14 Uhr für beendet erklärt wird und für 14:15 eine neue Ausserordentliche angesetzt wird zu der das Ersatzmitglied geladen wird?

Über die Themen ist das Ersatzmitglied ohnehin bereits informiert, da der GBR dem BR ja informationsverpflichtet ist. Das Ersatzmitglied kennt also im Voraus bereits die zu behandelnden Themen und muss nicht erst "rechtzeitig" informiert werden.

H
Hoppel

29.11.2013 um 19:57 Uhr

@ MartinS

§ 25 Ersatzmitglieder (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.

§ 51 Geschäftsführung (1) Für den Gesamtbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, ... entsprechend.

Ein Ersatzmitglied darf natürlich nur geladen werden, wenn ein tatsächlicher/rechtlicher Verhinderungsgrund vorliegt! Also muss der Verhinderungsgrund durch den G-BRV erfragt werden ...

H
Hoppel

29.11.2013 um 20:03 Uhr

Nachtrag

Du darfst getrost vergessen, was durch @ Hartmut geschrieben wurde, weil völlig am Kern der Frage vorbei.

Die GBR Sitzung muss natürlich nicht um 14 Uhr beendet werden, damit der Ersatz ab 14 Uhr übernehmen kann.

So steht an keiner einzigen Stelle im BetrVG geschrieben, dass ein Ersatzmitglied nicht kurzfristig geladen werden darf.

Entscheidend ist ausschließlich, ob ein Verhinderungsgrund vorliegt, der zur Ladung eines E-BRM berechtigt!

A
AlterHase

29.11.2013 um 22:39 Uhr

Bei einem GBR ist es sogar noch einfacher. Die Regelungen des Nachrückens sind hier um einiges geringer als die für normale Ersatzmitglieder eines BR.

Ergeben sich diese bei einem BR aufgrund einer Wahl und den hier dann geltenden, einschränkenden gesetzlichen Regelungen eines Nachrückens bei Verhinderung, so werden sie bei einem GBR gemäß § 47 Abs. 3 BetrVG von einem BR bestellt. Um die Kontinuität des Gesamtbetriebsrats zu sichern; und um die Stimmenanteile jederzeit sicherzustellen, ist ein BR relativ frei, hier entsprechende Vertretungsregeln zu treffen.

Das Gesetz spricht hier von einer normalen zeitweiligen Verhinderung. Besondere rechtliche Ansprüche werden hieran eigentlich nicht gestellt.

Wie ein BR dies letztlich für sich regelt, bleibt seiner eigenen Fantasie überlassen. Wichtig ist hier nur, dass dieses per korrektem Beschluss vorab geregelt wurde.

H
Hartmut

30.11.2013 um 12:15 Uhr

@Hoppel, zur Frage von MartinS können wir irgendwo hineinschauen, ich schlage mal vor den Fitting (25.Aufl. Rn34): "Der BRVors. hat zu den BR-Sitzungen alle Mitg. des BR rechtzeitig einzuladen..." (dann folgt ein BAG Urteil)

Zugegeben, man kann nun über das Verständnis des Wortes 'rechtzeitig' trefflich streiten, aber eine Minute (oder noch weniger, MartinS sprach ja von 'nahtlos') wäre wohl doch zu wenig.

@MartinS: Das mit der Beendigung der Sitzung und direkt anschließender Sondersitzung kann hinhauen, falls die Ladung für das Ersatzmitglied rechtzeitig erfolgt. Hier ist eine Viertelstunde grenzwertig, kann aber durchaus unter den von dir genannten Rahmenbedingungen funktionieren.

Im Zweifel solltest du die Entscheidung unter dem Aspekt beurteilen, ob der AG die Sitzung aus diesem Grunde angreifen kann. Denn falls ja, wären alle auf der Sondersitzung gefallenen Beschlüsse kaputt.

G
gironimo

30.11.2013 um 17:22 Uhr

Treiben wir es doch nicht auf die Spitze. Wenn ein GBR plötzlich verhindert ist und das Ersatzmitglied übernimmt nahtlos, kann das doch nur heißen, dass das Ersatzmitglied bereits vor der Tür steht und die Einladung dort entgegen nimmt, oder die Einladung bereits vorher hatte. War dies nicht der Fall, werden wohl doch ein paar Minuten Unterbrechung notwendig sein, um den Kollegen herbeizuschaffen (in dem man ihn einlädt.).

Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass eine kurzfristige Vertretung möglich ist. Im Zweifel entscheidet das Ersatzmitglied selbst, ob es die Einladungszeit als rechtzeitig empfunden hat.

A
AlterHase

30.11.2013 um 18:37 Uhr

@Hartmut Sorry, aber jetzt geht mir die Hutschnur hoch.....

„@Hoppel, dein Ton ist viel sachlicher geworden, das ist prima. Jetzt müssen wir dich nur noch inhaltlich auf Stand bringen. :)“

Wer bitte sollte dies bitte sein????? Der TE, der sich hier hinter dem Nick „Hartmut“ versteckt, doch wohl augenscheinlich nicht!

Selbst wenn der Ton eines TE sich verändert haben sollte, so hat dies leider keine inhaltlichen Auswirkungen auf eines sich selbst Überschätzenden TEs gehabt.

„Zur Frage von MartinS können wir irgendwo hineinschauen, ich schlage mal vor den Fitting (25.Aufl. Rn34): "Der BRVors. hat zu den BR-Sitzungen alle Mitg. des BR rechtzeitig einzuladen..." (dann folgt ein BAG Urteil)“

Hinschauen und dabei auch richtig interpretieren, sind leider zwei verschiedene Sachen; die leider auch nicht jeder beherrscht, wie hier ja ersichtlich ist.

„Das gilt für BR, GBR und KBR gleichermaßen.“

Wer hier bei BR, GBR und KBR einen gleichen Substantiven Ablauf unterstellt, zeigt, dass er sich hiermit leider noch nicht näher befasst zu haben scheint. Hier stumpfsinnig auf einen BR bezogene Kommentare zu zitieren, dürften am Thema vorbeigehen und nicht zielführend sein.

„Du solltest die Sache auch unter dem Aspekt beurteilen, ob z.B. der AG, die Sitzung aus diesem Grunde angreifen kann. Denn falls ja, wären alle auf der Sondersitzung gefallenen Beschlüsse kaputt.“

Ja genau, hier scheinst Du ja REICH an Erfahrungen zu sein……diese Glaskugel solltest Du aber besser zum Lottospielen benutzen. Hier wären die Erfolgsaussichten um ein Vielfaches höher…

Und wenn Du hier schon jemanden belehren willst, solltest Du es mit mir versuchen. Oder hast Du meine MT, die ja direkt über deiner steht, etwa übersehen?

Ich bin hier gerne bereit, auch einem „Hartmut“ das von diesem einem Hoppel angebotene zuteilwerden zu lassen.

In diesem Sinne…

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