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Neuwahlen bei Ausscheiden des Ersatzmitgliedes?

M
morena92
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind 5 BR-Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder bei 66 Artbeitnehmer. Ein BR-Mitglied und ein Ersatzmitglied scheiden bald aus der Firma aus. Das andere Ersatzmiglied rückt nach, also sind wir wieder 5 BR-Mitglieder, aber OHNE Ersatzmitglied. Müssen wir den Betriebsrat jetzt neu wählen, das das Ersatzmiglied fehlt? Was passiert, wenn einer oder zwei von uns in Urlaub sind und ein wichtiger Beschluss muss gefasst werden?

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

12.09.2006 um 15:27 Uhr

Ein BR braucht keine Ersatzmitglieder. Ihr könnt auch mit nur drei BRM Beschlüsse fassen.

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merlin

12.09.2006 um 15:52 Uhr

Solange Ihr 5 BR-Mitglieder habt, braucht Ihr nicht neu wählen, da BR-Mitglieder, die in Urlaub oder krank sind, ja nur zeitweise verhindert sind - Ihr macht die Beschlüsse halt dann mit den gerade Vorhandenen. Erst wenn trotz aller Ersatzmitglieder (nach Ausscheiden derzeitiger BR-Mitglieder) unter die geforderten 5 kommt, muß neu gewählt werden. Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich?

M
morena92

13.09.2006 um 14:13 Uhr

Ja, danke Euch. Wisst Ihr auch noch den § vom BetrVG? Ich finde nur den § 33 der dazu passen würde.

M
merlin

13.09.2006 um 14:22 Uhr

§ 13 (2) 2 BetrVG

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