Erstellt am 29.11.2013 um 12:21 Uhr von Lexipedia
Es kommt darauf an würde der Rechtsanwalt sagen.
Wo ist dein Arbeitsplatz? (Innen- oder Außendienst?)
Wo ist das BR-Büro? Im selben Gebäude wie dein Arbeitsplatz
etwas mehr Infos wären nötig!
Erstellt am 29.11.2013 um 12:49 Uhr von Pjöööng
Von der Betriebsstätte zum BR-Büro dürfte eigentlich gar keine Frage sein. Nach § 37 (2) bist Du dafür freizustellen.
Etwas schwieriger kann es werden bei Fahrten die außerhalb der Arbeitszeit liegen. Da könnte man sich unter Umständen schon streiten ob diese Fahretn betriebsbedingt sind.
Erstellt am 29.11.2013 um 16:59 Uhr von gironimo
naja aus Lust und Laune fährt man doch nicht von der Betriebsstätte zum BR-Büro.
Ich gehe von Arbeitszeit aus. Eben genauso, als würde man einen Dienstgang von A nach B machen.
Mit dem Kilometergeld hat das nichts zu tun.