Erstellt am 27.11.2013 um 07:32 Uhr von nicoline
Hallo Nicole,
ein Ersatzmitglied wird zum ordentlich Mitglied, sofort dann, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist und hat dann alle Rechte und Pflichten. Das bezieht sich nicht nur auf die Sitzungen sondern auf die gesamte Zeit der Verhinderung. Zu beachten ist, dass das Ersatzmitglied, wenn es erforderliche Betriebsratstätigkeit ausführen will, sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden und wieder zurückzumelden hat, wenn die BR Tätigkeit beendet ist.
Erstellt am 27.11.2013 um 10:58 Uhr von Widder
Wenn das Ersatzmitglied als Sachverständiger dringend gebraucht wird.....
Erstellt am 27.11.2013 um 14:03 Uhr von Oblatixx
@Widder:
Das hat nichts damit zu tun, da er sowieso (bei einer normalen Sitzung) als Nachrücker eingeladen worden wäre. Also ist er aus welchen Gründen auch immer, bereits nachgerückt und alles andere s. Nicoline!
Erstellt am 27.11.2013 um 18:20 Uhr von WahlPit
@Oblatixx
Wo steht was von "sowieso (bei einer normalen Sitzung) als Nachrücker eingeladen", das ist reine Fantasie: Ein Ersatzmitglied darf bei komplettem Betriebsrat nicht abstimmungsberechtigt an einer Sitzung teilnehmen, egal ob es schonmal Nachrücker war.
Doch darf der BR jede Person (ob Ersatzmitglied oder sonstiger Mitarbeiter) einladen, wenn der Sachverstand gebraucht wird. Und für Nicht-Sitzungaktivität wie in Nicole's Fragestellung geht das doch sowieso!