Erstellt am 26.11.2013 um 14:33 Uhr von rolfo
Ich gehe mal davon aus, dass der ETV den Haustarifvertrag ersetzt hat und folge dessen auch in der Nachwirkung gültig ist bis eine neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird.
Erstellt am 26.11.2013 um 14:37 Uhr von solotele
Ich muss dazu sagen, dass im letzten ETV steht, dass der ETV am 30.09. ohne Nachwirkung endet.
Erstellt am 26.11.2013 um 14:53 Uhr von Widder
Da z.Zt. keine Tarifverhandlungen, von der IGM geführt werden, kann es sich bei euren Tarifverhandlungen eigentlich nur um einen Haustarif handeln. Das heißt wiederum, das euer AG nicht mehr Tarifgebunden ist. Um einen Haustarifvertrag aubzuschließen, benötigt man eine Tarifkommission. Diese habt ihr ja, und diese kann letztendlich nur etwas aushandeln.
Wenn ein HTV abgeschloßen war, gibt es darin bestimmt eine Klausel, die bei scheitern der Verhandlungen anzuwenden ist (Schlichtung, Schiedsstelle, Würfeln?? ).
Des weiteren hat er evtl. Nachwirkung, oder es wird festgelegt, das der HT wieder gilt, oder,oder....
Also, ran an eure Tarifkommission und nachhaken.
Als Mitglied bei der IGM, helfen die mir bei einem Rechtsstreit mit meinem AG....
Erstellt am 26.11.2013 um 15:52 Uhr von widder
Wenn der ETV keine Nachwirkung hat, gilt meiner bescheidenen Meinung nach der HTV.
Gibt es denn im ETV wirklich keinen Passus dazu?
Erstellt am 26.11.2013 um 16:04 Uhr von gironimo
Also wenn es die Gewerkschaft nicht klären lassen kann - wer dann !
Aber ich denke, da ja der BR aus dem § 80 BetrVG darüber zu wachen hat, dass die Tarife angewandt werden, hat er auch einen Informationsanspruch darüber, welcher Tarif überhaupt gilt. Daher ist der BR auch berechtigt einen Sachverständigen hinzuzuziehen (ebenfalls § 80 BetrVG). Also sucht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und bittet ihn, ein Angebot für Sachverständigen Tätigkeit zu schreiben und leitet dieses dem AG zu. (Natürlich alles schön sauber in einer BR-Sitzung beschließen).
Erstellt am 26.11.2013 um 16:11 Uhr von Pjöööng
Ich gehe davon aus, dass mit "ETV" ein "Entgelt-Tarifvertrag" gemeint ist und der Haustarifvertrag ein Tarifvertrag war, der die Tarifvertragsthemen in Gänze abgedeckt hat.
Zuerst wäre einmal zu prüfen, welches Schicksal der Haustarifvertrag erlitten hat, als die Verhandlungen gescheitert sind. Grundsätzlich gilt nach § 4 (5) TVG, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages nach dessen Ablauf so lange weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Wenn also der Haustarifvertrag damals von einer Seite gekündigt wurde (dazu schreibst Du nichts), dürfte der Haustarifvertrag nach dem Scheitern der Verhandlungen in der Nachwirkung gewesen sein.
Ich habe meine Zweifel, dass ein Flächen-Entgelttarifvertrag so ohne weiteres einen nachwirkenden Haustarifvertrag ersetzen kann. Von daher würde ich dazu tendieren, dass der Haustarifvertrag die ganze Zeit (und auch jetzt noch) in der Nachwirkung war.
Sollte der Flächentarifvertrag aber den Haustarifvertrag tatsächlich verdrängt haben, dann könnt Ihr jetzt nicht auf den Haustarifvertrag zurück fallen.
Die Klärung muss vermutlich jemand herbeiführen, der Rechte aus dem Tarifvertrag geltend machen kann. Im Zweifel also ein einzelner Arbeitnehmer.
Erstellt am 26.11.2013 um 19:13 Uhr von Hoppel
@ solotele
Die einzig vernünftige Idee ist, einen Anwalt einzuschalten. Der sollte sich aber mit Tarifrecht auskennen!
Lasst Euch von dem Anwalt die erforderliche Beschlussfassung diktieren.
Erstellt am 27.11.2013 um 21:04 Uhr von solotele
Zunächst vielen Dank an alle.
Mit EVT ist der Ergänzungstarifvertrag zum Haustarifvertrag gemeint. Dieser kam vor Jahren zu Stande als die Firma in einer wirtschaftl. schwierigen Lage stand und sich die Tarifparteien nicht auf einen Haustarifvertrag einigen konnten.
Es wurden mehrere ETV über Jahre hinweg abgeschlossen. Der letzte endete mit dem Schlusssatz dass er am 30.9. ohne Nachwirkung endet. Die GL hat kein Angebot an die IGM-Vertreter abgegeben. So hat die Tarifkomission die Verhandlungen als gescheitert erklärt.
Also wie gesagt:
Die ETV wurden auf Basis des HTV abgeschlossen.
Erstellt am 27.11.2013 um 21:17 Uhr von Hoppel
@ solotele
Nochmal ... da Du ja noch immer auf eine zielführende Antwort in diesem Forum zu hoffen scheinst!
Deine Frage kann hier nicht geklärt werden; da muss/sollte zwingend ein Anwalt hinzugezogen werden.
Merkwürdig ist, dass Eurem AG nicht mehr an diesem ETV gelegen ist. Ergänzungstarifverträge beinhalten seltenst verbesserte Bedingungen zu Gunsten der AN!
Erstellt am 28.11.2013 um 13:07 Uhr von Pjöööng
:Kristallkugel anschmeiss.
Der ETV wurde abgeschlossen, da man in dieser "wirtschaftlich schwierigen Situation" bestimmte tarifliche Regelungen aussetzen wollte, ohne den Haustarifvertrag deshalb neu zu verhandeln. (Also z.B. im HTV sind 35 Std. pro Woche festgeschrieben und man möchte nun für eine gewisse Zeit 40 h vereinbaren). Der HTV wurde durch die Regelungen des ETV nur "ergänzt" (daher der Name) und nicht abgelöst. Demnach hat der HTV durchgehend gegeolten, wobei dieser durch die Regelungen des ETV lediglich ergänzt worden wäre.
:Kristallkugel in Samtschächtelchen zurückleg.
Letztendlich sollte sich das aus dem Text des ETV in Verbindung mit dem Text des HTV relativ leicht entnehmen lassen.