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BR Wahl / Leiharbeiter

J
Jürgenasta
Nov 2016 bearbeitet

Leiharbeiter zählen zur Belegschaft. Wer aber ist ein Leiharbeiter? Ein Elektrobetrieb wechselt für uns Zähler. 3 bis 4 Mitarbeiter der Fa., arbeiten in unserem Auftrag ca 9 Monate für uns. Sind diese Kollegen mitzuzählen? Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

S
schmitti

21.11.2013 um 16:47 Uhr

Nein, zählen nicht mit, genau wie die Werkstadt und Waschanlagenbeschäftigte die sich um eure Firmenautos kümmern.

H
HeiHo

21.11.2013 um 18:05 Uhr

Als Betriebsrat bekommt ihr doch immer den Antrag nach Paragraph 99 oder 100. wir beabsichtigen den oder den einzustellen. Da sollte drin stehen Name und die Leiharbeitsfirma

N
nicoline

21.11.2013 um 18:11 Uhr

Jürgenasta, so aus der Ferne und ganz oberflächlich betrachtet, handelt es sich hier evtl. um einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag, dann wären es keine Leiharbeitnehmer. Ob es sich wirklich so verhält, kann man nur herausfinden, wenn man sich den Vertrag vorlegen läßt, aufgrund dessen diese Elektriker beschäftigt sind. Unter Umständen handelt es sich hier auch um Scheinwerkverträge.

A
AlterHase

21.11.2013 um 19:32 Uhr

@ schmitti „Nein, zählen nicht mit, genau wie die Werkstadt und Waschanlagenbeschäftigte die sich um eure Firmenautos kümmern.“

Bitte nicht immer so generell.

Unter umständen könnte das auch falsch sein. Nämlich dann, wenn sich selbige auf dem Betriebsgelände befinden, und von Mitarbeitern betrieben wird. Auch wenn sie einen Kilometer oder mehr vom Betriebshof entfernt sein sollten, könnten sie ganz normale Mitarbeiter des Betriebes sein.

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