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Abmahnung zurückgezogen

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momoko31@web.de
Jul 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir arbeiten im sozialen Bereich und hatten einen §8a in einer Kita. Nachdem diesem gründlich nachgegangen wurde, entschied der AG der betroffenen MA eine Abmahnung auf Grund ihres Fehlverhaltens auszusprechen. Begründung war auch völlig korrekt. Dass es diese Abmahnung geben wird, wurde auch gegenüber dem Jugendamt kommuniziert und gegenüber der Leitung der betroffenen Einrichtung. Der BR ist ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt worden. Heute sollte das Gespräch mit der MA stattfinden. Im nachhinein wurde nun diese Abmahnung offensichtlich zurückgenommen und in eine Ermahnung umgewandelt. Die betroffene MA ist jedoch offensichtlich während des Gesprächs darüber informiert worden, dass Leitung als auch Stellvertretung der Einrichtung ebenfalls eine Ermahnung erhalten werden. Dies wurde vorher jedoch nicht in Betracht gezogen. Frage: 1. Kann der AG eine Abmahnung einfach zurückziehen obwohl er nach außen klar kommuniziert hat, dass es eine geben wird und der BR bereits darüber in Kenntnis gesetzt wurde? 2. Der AG darf doch gegenüber der MA gar nicht mitteilen, wer noch eine Ermahnung oder Abmahnung erhält oder? 3. Gibt es irgendwo Quellen zu einem solchen Sachverhalt?

Danke für Antworten im Voraus.

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Community-Antworten (6)

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DummerHund

15.07.2022 um 19:21 Uhr

Antwort 1. Ja er kann die Abmahnung jederzeit zurück nehmen und in einer Ermahnung umwandeln. Antwort 2. Nein er hätte nicht sagen dürfen wer noch eine Ermahnung erhalten hat. Antwort3. kann ich nicht sagen. Ich weiß nur das der BR bei Abmahnungen oder Ermahnungen eh keine Mitbestimmung oder Handlungsbedarf hat. Er ist lediglich vom AG informiert worden.. Handlungsbedarf entsteht erst wenn der Abgemahnte eine offizielle Beschwerde darüber beim Betriebsrat einreicht.

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Momoko31

15.07.2022 um 19:44 Uhr

Vielen Dank für das Feedback. Hab ich mir tatsächlich schon gedacht, dass der Sachverhalt so ist und der AG dazu berechtigt ist. Auch, dass der BR kein Mitspracherecht hat, ist mir bekannt. Die Vorgehensweise finde ich dennoch kritisch, da die MA dadurch und mit diesen Infos im Anschluss ihrer Leitung gegenüber ein Verhalten an den Tag gelegt hat, welches völlig inakzeptabel war. Außerdem war sie leider maßgeblich insofern an dem §8a beteiligt, weil ihrerseits über mehrere Monate keine Meldung an die Leitung erfolgte und das Kind somit bereits seit mehreren Monaten dieser Gefahr ausgesetzt war. Der Träger hat für diese Fälle klare Vorgaben verfasst in einem Schutz- und Präventionskonzept. Alle MA wissen, wie sie zu reagieren haben.

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DummerHund

15.07.2022 um 20:05 Uhr

Was soll uns §8a sagen? Welches Gesetz?

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Moreno

15.07.2022 um 20:21 Uhr

Dummerhund was soll denn passieren wenn sich ein AN über eine Abmahnung beim Betriebsrat beschwert?

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DummerHund

15.07.2022 um 20:28 Uhr

Die Beschwerde müsste natürlich über § 84 BetrVG erfolgen wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Ob´s was bringt ist ne andere Sache.

M
Momoko31

15.07.2022 um 22:14 Uhr

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