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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stichtag für Bemessung Mitarbeiterzahl, wg. Anzahl BR Mandaten

A
aalbauer
Nov 2016 bearbeitet

Lt. BetrVG §9 wird der Anzahl der BRM bestimmt. Es steht aber nirgendwo, was der Stichtag ist. Wenn man gerade so an einer Grenze ist, kann es schon wichtig sein ob man 5 oder 7 BRM wählen kann. Deshalb meiner Frage: was ist der Stichtag zur Bemessung? Aushangdatum Wählerliste, oder Wahltag?

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Community-Antworten (4)

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Nubbel Akzeptiert

20.11.2013 um 19:27 Uhr

der wahlvorstand schaut sich an, wieviele in der regel beschäftigte es in der vergangenheit, gegenwart gibt und zukünftig wahrscheinlich geben könnte. Dann fasst er einen beschluss, dass er von 151 in der Regel beschäftigten ausgeht, berechnet das geschlecht der minderheit und fasst wieder einen beschluss. dann schreibt er die zahlen ins wahlausschreiben und wem das nicht passt, der kann klagen. so einfach kann das leben sein

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Xantippe

20.11.2013 um 12:49 Uhr

Hallo aalbauer, die Antwort müsste in der Wahlordnung zu finden sein. Auf alle Fälle ist der Stichtag der Wahltag. Darum muss die Wählerliste ja auch bis zum Wahltag immer wieder neu aktualisiert werden. Viel Spaß

N
Nubbel

20.11.2013 um 14:09 Uhr

http://www.deutscheranwaltspiegel.de/archiv/235/mehr-betriebsraete

das müsste helfen, es gibt keinen stichtag!

P
pillepalleTR

20.11.2013 um 18:35 Uhr

@Nubbel: und was schreibt der WV in sein Wahlausschreiben? "Nach der heutigen Sachlage sind 7 BRM zu wählen. Die Zahl kann sich aber in den nächsten Wochen noch ändern und wird vom WV fortlaufend angepasst. Außerdem müssen 2 Frauen vertreten sein. Vielleicht aber auch nur eine oder gar drei - je nachdem, wie sich die Verteilung der Geschlechter bis zum Wahltag ändert."

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