Hallo,

komme in den Genuss seit ein paar Tagen in einem Stahlunternehmen mit ca. 13.000 Mitarbeitern als Ersatzbetriebsrat auf "unserer" Liste arbeiten zu können.
Hier musste wegen einem Gerichtsverfahren neu gewählt werden...

Vor ein paar Tagen war die erste Sitzung, wo auch der Vorsitzende und der Vertreter gewählt wurden.
Des Weiteren wurde uns am gleichen Tag folgende Unterlagen in die Hand gegeben, die der sogenannte Betriebsratsvorstand erstellt hat:
- Geschäftsordnung
- Ergänzung zur Geschäftsordnung
- Verfahrensordnung
- Richtlinie über die Geschäftsführung
- Richtlinie über die Betriebsratssitzung
- Richtlinie über die Betriebsratsberichte

Der Vorstand hat aus ihrer Mitte einen Geschäftsführer + vier (4) Bereichsleiter benannt,
die jetzt alle weiteren Beriebsräte in ihrer Arbeit kontrollieren sollen.
Diese werden in Gruppen aufgeteilt und sind den Bereichsleitern untergeordnet!
Des Weiteren haben sich die Betriebsräte bei diesen sogenannten Bereichsleitern an- und abzumelden!

Ist diese Vorgehensweise erlaubt.
Ich dachte, alle Betriebsratsmitglieder sind "gleichwertig" und jetzt stellt sich heraus, dass sich einige über die Gruppe stellen und somit das "Sagen" an sich reissen....!

Vielleicht hätte ich hier noch mit reinschreiben sollen, dass der Betriebsrat sich aus Mandaten von vier (4) Listen zusammen setzt.
Wobei Liste eins mit 26 Mandaten alle anderen überstimmt + solche Vorgaben dann auch mehrheitlich "abnickt".......

Beste Grüße