Erstellt am 16.04.2008 um 13:05 Uhr von Petrus
> Wenn zu einem Stichtag
es gibt nur einen einzigen Zeitpunkt: 24 Monate nach der Wahl
> wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt?
Längstens bis zum Ende des nächsten regularen Wahlzeitraums (bei Beachtung von § 13(3) BetrVG
> in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten?
dafür gibts keine Regelung
> Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?
Dieser Beschluß sollte spätestens gefasst werden, wenn gegen den BR nach § 23(1) Klage eingereicht wird