Wenn zu einem Stichtag per BR-Beschluß festgestellt wird, dass eine Neuwahl erforderlich ist, weil die Anzahl der Beschäftigten sich entsprechend BetrVG geändert hat, wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt? D.h. in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten? Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?