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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristen bei Neuwahl wegen veränderter Mitarbeiterzahl?

A
Alia4711
Nov 2016 bearbeitet

Wenn zu einem Stichtag per BR-Beschluß festgestellt wird, dass eine Neuwahl erforderlich ist, weil die Anzahl der Beschäftigten sich entsprechend BetrVG geändert hat, wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt? D.h. in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten? Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

16.04.2008 um 15:05 Uhr

Wenn zu einem Stichtag

es gibt nur einen einzigen Zeitpunkt: 24 Monate nach der Wahl

wie lange ist der Betriebsrat dann noch im Amt?

Längstens bis zum Ende des nächsten regularen Wahlzeitraums (bei Beachtung von § 13(3) BetrVG

in welchem Zeitraum ist die Neuwahl einzuleiten?

dafür gibts keine Regelung

Wieviel Zeit nach dem Stichtag darf bis zum BR-Beschluß zur Neuwahl vergehen?

Dieser Beschluß sollte spätestens gefasst werden, wenn gegen den BR nach § 23(1) Klage eingereicht wird

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