Moin,
am 21.11 findet eine wichtige GBR Sitzung mit den Kreisgeschäftsführer statt. Folgendes Problem besteht nun im 3 Betriebsrat Gremium:
BRV der Einrichtung ist ab 19.11 im Urlaub, würde aber hingehen.
stell. BRV ist Krank geworden.
Das andere BRM kann nicht zur Sitzung kommen.

Darf BRV dort hingehen? Er würde seinen Urlaub dann verschieben.
Kann der EL es verbieten? oder wäre es dann Behinderung der Betriebsrats arbeit?
mfg