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450€ Jobber und Auszubildende über 18 Jahre

V
Verzweifelt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter der Wahlvorstände Ich hätte da mal ein paar Fragen die ich nicht zu beantworten weiss.

  1. Dürfen 450€ Jober die bei uns nebenbei Arbeiten auch Wählen?

Und wenn ja, warum dürfen sie das!? Die Wählen doch bei ihrem regulären Arbeitgeber.

  1. Was ist mit den Auszubildenden über 18 Jahre, zur info wir stellen auch erst welche ab 18 Jahre ein. Dürfen die gewählt werden?

Danke erst einmal für die Antworten die ich schon bekommen habe. Es kann sein das ich mich bei meiner ersten Frage nicht gut ausgedrückt habe. Viele unserer 450€ Jobber haben ja auch einen Vollzeitjob. In vielen Firmen wo unsere Jobber eigentlich Arbeiten wird momentan ja auch ein BR gewählt. Sie arbeiten bei uns ja immer nur ein paar Stunden, das meine ich mit nicht regulär. Mit §7 verstehe ich trotzdem nicht. Nur weil ich irgentwo Putze auf 450€ bin ich bemächtigt dort auch zu Wählen nach 3 Monaten.!?

1.04503

Community-Antworten (3)

R
rolfo

17.03.2014 um 16:06 Uhr

geringfügig Beschäftigte sind auch wahlberechtigt, sowie alle MA über 18 Jahre. Auszubildende sind auch Mitarbeiter

K
Kulum

17.03.2014 um 16:24 Uhr

"Und wenn ja, warum dürfen sie das!?" Ja die dürfen das, weil es so in §7 BetrVG steht.

"Die Wählen doch bei ihrem regulären Arbeitgeber." Und ihr seid deren irregulärer AG? Was ist denn nach deiner Definition ein regulärer AG?

K
kratzbuerste

17.03.2014 um 17:32 Uhr

Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen dürfen in jedem Betrieb wählen, indem sie beschäftigt sind. Egal wie viele Stunden oder wie hoch das Einkommen ist.

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