Zeitraum Führerscheinkontrolle bei Außendienst
In welchen Zeitraum ist der Arbeitgeber verpflichtet die Führerscheine seiner Außendienstmitarbeiter zu kontrollieren? Ist es möglich Verkaufsleiter, die genauso jeden Tag mit dem Firemenwagen unterwegs sind, einen längeren Intervall einzuräumen, wie den Außendienstlern? Darf er dazu einen elektronischen Chip auf dem Führerschein kleben, der den Mitarbeiter per Mail auffordert an eine Shell-Tanke oder zur Dekra zu fahren?
Community-Antworten (3)
17.11.2013 um 21:50 Uhr
Elekt chip auf dem Fs? Garantiert nicht. Erstens ist es deiner und zweutens: wenn das keine technische überwachumg ist, was ust es dann?
18.11.2013 um 08:16 Uhr
sehe ich auch so. Auf ein amtliches Dokument wird nichts geklebt.
Außerdem ist der BR bei dem Verfahren in der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb). Es gibt zudem keinen Anlass den Verkaufsleiter anders zu behandeln als alle anderen AN.
Wir haben es im Übrigen so geregelt, dass beim Fahrzeugtausch der Führerschein vorgelegt wird.
19.11.2013 um 21:32 Uhr
Sorry, aber da bin ich einwenig anderer Meinung.
Das Fahrausweise nicht beklebt, bemalt oder in sonst einer Form verändert werden dürfen, dürfte eigentlich klar sein und braucht wohl auch nicht groß diskutiert zu werden.
Dass der AG bei Fahrtätigkeiten die Führerscheine kontrolliert, hat mit der Ordnung im Betrieb aber relativ wenig zu tun.
Hier handelt es sich eindeutig um eine, ihm vom Gesetzgeber auferlegte Kontrollpflicht, die er sporadisch, mindestens aber einmal pro Monat vorzunehmen hat. Hier hat ein BR keinerlei Beteiligungsrechte.
Wie er dieses letztlich handhabt, liegt in seinem alleinigen Ermessen.
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