Erstellt am 17.11.2013 um 20:50 Uhr von TimoSv
Elekt chip auf dem
Fs?
Garantiert nicht. Erstens ist es deiner und zweutens: wenn das keine technische überwachumg ist, was ust es dann?
Erstellt am 18.11.2013 um 07:16 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Auf ein amtliches Dokument wird nichts geklebt.
Außerdem ist der BR bei dem Verfahren in der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb). Es gibt zudem keinen Anlass den Verkaufsleiter anders zu behandeln als alle anderen AN.
Wir haben es im Übrigen so geregelt, dass beim Fahrzeugtausch der Führerschein vorgelegt wird.
Erstellt am 19.11.2013 um 20:32 Uhr von AlterHase
Sorry, aber da bin ich einwenig anderer Meinung.
Das Fahrausweise nicht beklebt, bemalt oder in sonst einer Form verändert werden dürfen, dürfte eigentlich klar sein und braucht wohl auch nicht groß diskutiert zu werden.
Dass der AG bei Fahrtätigkeiten die Führerscheine kontrolliert, hat mit der Ordnung im Betrieb aber relativ wenig zu tun.
Hier handelt es sich eindeutig um eine, ihm vom Gesetzgeber auferlegte Kontrollpflicht, die er sporadisch, mindestens aber einmal pro Monat vorzunehmen hat. Hier hat ein BR keinerlei Beteiligungsrechte.
Wie er dieses letztlich handhabt, liegt in seinem alleinigen Ermessen.