Erstellt am 16.11.2013 um 20:50 Uhr von AlterHase
Dass er vieles mit dem BRV regelt oder klärt, ist ja eigentlich nichts Verkehrtes.
Auch die Äußerung, dass der BR ja informiert wurde, ist aus seiner Sicht ja richtig.
Was anderes wäre es, wenn er weiß, dass der BRV hier nur Halbwahrheiten weitergibt.
Letztlich könnt nur ihr selbst hier entscheiden, mit was ihr Leben könnt oder nicht.
Wenn Gespräche hier nichts helfen und ihr eine Änderung wünscht, bleibt letztlich nur die Abwahl und Neuwahl eines anderen zum BRV.
Wenn sich hierzu keiner bereit erklärt, was oftmals ja das Hauptproblem ist, müsst ihr wohl mit dem jetzigen Leben.
Erstellt am 16.11.2013 um 20:50 Uhr von HeiHo
Das kommt mir sehr bekannt vor. Vielleicht solltet ihr ihn nahe legen sein Amt nieder zulegen. Oder ihr löst den BR auf und strebt Neuwahlen an
Erstellt am 16.11.2013 um 20:57 Uhr von AlterHase
Ihn aufzufordern sein Amt niederzulegen bedarf es nicht. Einfach einen entsprechenden Antrag zur Neuwahl eines BRV zur Aufnahme in die nächste TO beim aktuellen BRV zu stellen, bewirkt manchmal Wunder……….
Erstellt am 17.11.2013 um 00:48 Uhr von Tommyh
Vorallem müsst ihr eurem Brv klar machen ,dass es nur mit dem gesamten Gremium geht und er Oder sie nur das Sprachrohr vom Betriebsrat ist und nix allein mit dem Arbeitgeber ausmachen darf.
Erstellt am 17.11.2013 um 12:13 Uhr von Hartmut
Wir sagen bei uns immer, der BRV ist "Sprachrohr und Briefkasten" des BR. In seiner Eigenschaft als "Briefkasten" ist es absolut ok, wenn er Anliegen des AG entgegennimmt, um sie dann im Gremium (oder einem dazu ermächtigten Ausschuss) zur Sprache zu bringen. Das allerdings muss er dann auch tun! Er darf nicht mit dem AG irgend etwas "auskungeln". Tut er das doch, dann verstößt er grob gegen seine Pflichten, was nach §23 BetrVG schlimme Folgen für ihn haben kann. Weist ihn darauf hin.
Erstellt am 17.11.2013 um 12:26 Uhr von polybär
@Sekret,
befor du ihm nahe legst das Amt nieder zu elegen oder gar den BR Auflöst (?).
solltest DU mit ihm das Gespräch suchen UND ihm sagen was dir an seiner art nicht gefällt. ggf HILFT ein neuer BRV nichts ! Es gibt nunmal dinge die werden so geregelt und einige dinge da wird der BR nur Informiert.
DU musst immer bei allen ABKLÄREN was der MBR oder andren Punkten der BertVG unterliegt !
Alles andre ist in der Vertrauensvollenzusammenarbeit geregelt.Ggf macht dein BRV mit seiner art gar nicht so viel Fasch SONDERN eher Richtig !
p.s Sollange des Gremium, seine art aber trägt ist das ganze gerede von BR auflösen, BRV abwahl oder Anzeige beim Arbeitsgericht eh nur "Papiertiger". Weil WO keine Mehrheit das KEIN Beschluss DA keine änderung....
Entscheide für dich, was dich und dein ansinnen weiter bringt.