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Kita Leitung lässt mich nicht zur BR oder WA Sitzung

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ManuMeansFUEL
Jul 2022 bearbeitet

Servus, ich arbeite als Erzieher in einer Kita eines Tendenzbetriebes. Seit April bin ich Mitglied unseres BR und u. A. auch im WA vertreten. Meine Leitung hat ganz oft ein Problem damit, mich gehen zu lassen, wenn eine Kollegin krank ist oder jemand Urlaub hat. Sie erzählt mir dann so Sachen, "dass der Ablauf im Betrieb gewährleistet sein muss", sonst könne ich nicht gehen. Ich hab wenig Problem damit, auch mal eine Sitzung zu schwänzen, wenn die Hütte brennt, aber sie kann es mir ja theoretisch nicht verbieten, oder? Wenn wir unterschiedliche Auffassungen von "es brennt" haben, hat sie im Zweifel pech?! Die Termine, an denen ich fehle bekommt sie immer mindestens drei Wochen im Vorraus.

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Community-Antworten (25)

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Muschelschubser

14.07.2022 um 19:56 Uhr

Für den Fall dass ein vernünftiger Dialog nichts mehr bewirkt:

Ja, wenn es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt wann die Hütte brennt, hat die KiTa-Leitung das Nachsehen. Dann greift § 37 Abs. 2 BetrVG und die GL muss für Ersatz sorgen. Zumal die Teilnahme an den BR-Sitzungen zu den gesetzlichen Aufgaben gehört und grundsätzlich eine Teilnahmepflicht besteht.

Wenn Du in Ausnahmefällen selbst einsiehst, dass die Erledigung der eigentlichen Aufgaben eine höhere Dringlichkeit hat weil ansonsten z.B. der Betrieb lahmgelegt wird, kannst Du selbst beim BRV die Teilnahme an der Sitzung absagen und bist dann zeitweilig verhindert. In dem Fall kann ausnahmsweise von der Teilnahmepflicht abgewichen werden. Der BRV kann dieser Aussage grundsätzlich Vertrauen schenken und muss dem nicht nachgehen, es sei denn er hat einen anders lautenden Verdacht.

Soweit die Schnellversion, ohne weitere Quellen und Erläuterungen.

§78 und §119 lasse ich zunächst einmal aus, sonst bekomme ich Stress mit Blaupunkt ;-)

M
Muschelschubser

14.07.2022 um 20:20 Uhr

Nochmal ein praktischer Hinweis:

Vielleicht lässt sich an der 3-wöchentichen Vorlaufzeit zur Sitzung ja auch feilen?

Wir haben in der GO zum Beispiel stehen, dass wir GRUNDSÄTZLICH jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat die BR-Sitzung abhalten. So kann sich jede Abteilung drauf einstellen, wann die BRM fehlen.

Das hilft bei Urlaub oder Krankheit oft nur bedingt weiter, aber wenn z.B. Dienstpläne erstellt werden müssen, kann das ja ganz hilfreich sein.

C
celestro

14.07.2022 um 20:54 Uhr

Als allererstes solltest Du (@ManuMeansFUEL) Dich mal mit:

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/118.html

beschäftigen. Denn dann ist vielleicht sehr schnell klar, dass Du hier ggf. falsch bist.

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DummerHund

14.07.2022 um 21:17 Uhr

Bin ja in so weit bei dir celestro, das der § 37 BetrVG davon betroffen ist, wage ich zu bezweifeln. Wie sonst sollte ein BR dort folgendes nachverfolgen können? https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/tendenzbetrieb

M
Moreno

14.07.2022 um 22:24 Uhr

Die Hütte brennt immer aber Betriebsratsarbeit hat Vorrang mach Deiner Vorgesetzten dies klar. Aber wieso habt ihr als Tendenzbetrieb einen Wirtschaftsausschuss?

M
ManuMeansFUEL

14.07.2022 um 22:33 Uhr

Danke für die Antworten! §78 und §119 haben mir schon weiter geholfen. Wir haben einen WA, weil das Unternehmen vor einigen Jahren fast insolvent gegangen wäre und deswegen einer gegründet wurde. Seitdem gibt es ihn und wir glauben, der AG weiß nicht einmal, dass wir keinen bräuchten. Ich meine mich daran erinnern zu können im BetrVG gelesen zu haben, dass man auch für den WA wie für den BA freigestellt wird, finde den Paragrafen leider nicht mehr. Kann sich den jemand aus dem Ärmel schütteln? Danke nochmal :)

D
DummerHund

14.07.2022 um 23:29 Uhr

Die BA Freistellung ergibt sich ja schon Sinngemäß nach § 37 Abs.2 BetrVG. da es ja Betriebsratsarbeit ist. Auch bei dem WA ist es der § 37 Abs. 2 Ich stelle dazu mal einen Link rein, wo du es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses" erlesen kannst.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/wirtschaftliche-angelegenheiten/wirtschaftsausschuss/

B
Blaupunkt

15.07.2022 um 07:32 Uhr

Kunden müssen vorrang haben, ohne diese kein Betrieb/Umsatz, ergo keine MA und auch kein BR. Rechtzeitige Information ist hier das Zauberwort, eine kurzfristige Besetzung kann niemand herbeiführen.

M
Muschelschubser

15.07.2022 um 09:35 Uhr

@Blaupunkt

Bei manchen GF geht es aber leider nicht ohne BR.

Denn wenn das Betriebsklima für den Allerwertesten ist, hohe Krankenstände herrschen und sich die Motivation der verbleibenden MA 2cm über der Grasnarbe bewegt, kann sich die GF den Umsatz auch irgendwann gepflegt von der Backe putzen. Wird man hingegen wertgeschätzt, kratzt man eben auch mal freiwillig an seiner Belastungsgrenze, um dem Team zu helfen.

Bei der erstgenannten Spezies von GF wäre ich dann tatsächlich wieder beim 87er und 119er und würde es gleichzeitig bedauern, dass der 104er nicht auf geschäftsführende Organe anwendbar ist. ?

Eine der Kernaufgaben des BR besteht nunmal darin, über die Einhaltung von Gesetzen zu wachen. Und ja, es gibt die Art von GF die sie mit Füßen treten. Und es gibt wundervolle GF, mit denen ein konstruktiver Austausch möglich ist und auch regelmäßig stattfindet. Wenn aber diese Ebene ausgereizt ist, wird es eben juristisch. That's life.

Oder aber: Wie man es in den Wald hineinruft...

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dieschi

15.07.2022 um 09:55 Uhr

"Vielleicht lässt sich an der 3-wöchentichen Vorlaufzeit zur Sitzung ja auch feilen?"

Da bin ich ganz bei Muschelschubser.

Wir erstellen jedes Jahr einen Plan mit allen Terminen an denen wir unsere turnusmäßigen Sitzungen abhalten und versenden diesen an alle Abteilungsleiter und die GL. Das wurde so ebenfalls in unserer GO beschlossen!

D
DummerHund

15.07.2022 um 12:45 Uhr

Das Beste ist, Kunden müssen Vorrang haben. Entweder ist der der Nuhr hier unter uns, oder aber ich bin der Zeit hinterher und in Kitas werden heut zu Tage tatsächlich Spielzeug an Kinder verkauft. Lach.

Die Kernfrage aber denke ich lautet ist § 37.Abs.2 auch in Tendenzbetrieben an zu wenden.

M
Moreno

15.07.2022 um 13:19 Uhr

Der 37 er ist in Tendenzbetrieben nicht eingeschränkt!

M
Muschelschubser

15.07.2022 um 13:53 Uhr

@Dummerhund

Das ist aus meiner Sicht zu bejahen.

Denn das BetrVG ist ja nicht komplett lahmgelegt, sondern unterliegt gewissen Einschränkungen. Die kommen dort zum Tragen, wo die Eigenarten des Tendenzbetriebes ein Spannungsfeld zu den Regelungen im BetrVG erzeugen.

Das ist regelmäßig bei tendenzbezogenen Angelegenheiten der Fall. Personelle Angelegenheiten, die die Belange z.B. eines kirchlichen Arbeitgebers erfüllen sollen, können durchaus in Widerspruch zu §75 BetrVG oder §1 AGG stehen und genießen hier eine Sonderstellung.

Dennoch ist z.B. bei Umgruppierung oder Kündigung jener Mitarbeiter der Betriebsrat einzubinden.

Davon abgesehen gibt es aber auch noch die tendenzneutralen Angelegenheiten, wo das BetrVG wiederum auch für Tendenzbetriebe gilt, z.B. in Fragen der betrieblichen Ordnung.

Da eben das BetrVG doch in bestimmten Angelegenheiten zu beachten ist, muss auch gem. §37 Abs. 2 gewährleistet sein, dass die BRM auch ihren Pflichten nachkommen können, zu denen insbesondere die Teilnahme an den Sitzungen gehört.

Dass Beschlüsse und Vereinbarungen rechtssicher getroffen werden können, ist eben gleichzeitig im Sinne des BR und der GL. Auch die GL kann kein Interesse daran haben, wenn Personelle Einzelmaßnahmen oder Betriebsvereinbarungen auf juristisch wackeligen Beinen stehen, weil man aus Leichtfertigkeit nichtige Beschlüsse getroffen hat.

D
DummerHund

15.07.2022 um 14:06 Uhr

Ich wollte das das für die TE auch nur noch mal so deutlich dar gestellt wird, weil ich den Eindruck gewonnen hatte das celestro da wohl anderer Ansicht wäre. Kann mich da aber auch irren. Nu aber hat die TE was in der Hand.

§
§§Reiter

15.07.2022 um 14:41 Uhr

Zitat von Blaupunkt "eine kurzfristige Besetzung kann niemand herbeiführen."

Doch, allerdings. Wenn sich bei uns jetzt einer krank meldet, habe ich spätestens in einer Stunde einen Ersatz hier stehen. (und das muss auch so sein, da wir einer gesetzlichen Betriebspflicht unterliegen). Das Zauberwort lautet "effektives und funktionierendes Ausfallmanagement". Wenn denn Kunden Vorrang haben, so ist es die Aufgabe des AG dafür zu sorgen, dass diese auch in seinem Sinne bedient werden. Da helfen wir als BR natürlich gerne, aber halt (mal wieder) mit BR-Arbeit und nicht wie Du (mal wieder) mit einem "stellt Euch nicht so an" an die MA. Konkret heißt dass, das man sich (mal wieder) zusammensetzt und (mal wieder) eine BV, diesmal zum Thema "Ausfallmanagement", verhandelt. Gerade in diesem Fall (Kita) ist ein funktionierendes Ausfallmanagement ja auch enorm wichtig, es wäre ja echt ein Problem wenn morgens die Kinder kommen und keiner da ist.

Das amüsante und/oder traurige ist, dass Du nicht nur ständig "AG-Argumente" bringst, sondern vor allem die lachhaften, nicht haltbaren Argumente von völlig unfähigen AG. "Kunden müssen vorrang haben, ohne diese kein Betrieb/Umsatz, ergo keine MA und auch kein BR." Ja, aber das lässt sich auch legal gewährleisten, ohne ein BRM widerrechtlich von der Sitzungsteilnahme abzuhalten (und sich damit eindeutig einer Behinderung der BR-Arbeit schuldig zu machen). Es ist nicht die Aufgabe des BR Dinge zu blockieren, die für den AG, bzw. den Betrieb, zwingend notwendig sind, es ist Aufgabe des BR dafür zu sorgen, dass diese Notwendigkeiten im Rahmen aller gesetzlichen und tariflichen Regelungen bedient werden. Daher vermute ich, dass Du auch einfach stink faul bist. Denn überall wo richtig BR-Arbeit drin steckt und eine BV zu verhandeln wäre, gibst Du dem AG einfach Recht und lässt ihn seine Notwendigkeiten nach eigenem Gutdünken mitbestimmungsfrei selbst bedienen. Keine Spur von dem, was eigentlich die Kernaufgabe jedes BR ist: "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden".

Daher glaube ich so langsam, dass Du hier gar nicht Deinen "Standpunkt" vertrittst, sondern einfach ein Troll bist, der uns nur auf den Sack gehen will. Denn jeder einzelne Beitrag von Dir besteht ausschließlich aus gequirlter Scheiße, die sich zu nichts anderem eignet, als jeden auf die Palme zu bringen der auch nur ein bisschen Grundwissen über Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht hat.

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DummerHund

15.07.2022 um 16:02 Uhr

@§§reiter So einer könnte mich nie nicht auf die Palme bringen. Ich amüsiere mich eher über seine Kommentare und wäre ich nicht gerade so mit Wohnwagen einräumen beschäftigt hätte ich auch schon das ein oder andere amüsante dazu geschrieben.

M
Muschelschubser

15.07.2022 um 16:39 Uhr

Da sind wir wieder beim Thema Gott, der leider so manch interessante Debatte unterbindet. ?

B
Blaupunkt

16.07.2022 um 17:17 Uhr

Oha so langsam geht es in die persönliche Ebene, hochintetessant.

Das Ziel von AG und BR muss es sein, dass der Fortbestand der Firma und somit die Arbeitsplätze gesichert sind.

Mir zu unterstellen, ich sei, Zitat: "stink faul", wodran machen Sie das konkret fest?

Kein Wunder, dass bei Personen wie Ihnen die Zusammenarbeit zwischen AG und BR ins stocken gerät. Nur gut, dass die wirklich wichtigen Entscheidungen niemals der BR fällen wird, sonst gäbe es ein Großteil der Firmen schlicht nicht mehr.

Von daher, weiterhin viel Spaß mit Ihren Gesetzestexten, ist wohl das einzige Werkzeug, mit dem Sie argumentieren können. ;-)

M
Moreno

16.07.2022 um 20:42 Uhr

Blaupunkt wie beschränkt kann man eigentlich sein, dass man nicht versteht, dass Gesetze die Grundlage von Betriebsratsarbeit sind?

D
DummerHund

16.07.2022 um 21:18 Uhr

@Blaupunkt "Das Ziel von AG und BR muss es sein, dass der Fortbestand der Firma und somit die Arbeitsplätze gesichert sind." Du hast es richtig erfasst. Genau deshalb auch gibt es BR´s,, Gesetze und Verordnungen, damit nicht jeder AG machen kann was er will und ihm die AN irgendwann davon laufen.

Ich arbeite jetzt schon seit gut 20 Jahren mit Gesetzestexten und muss sagen es mcht mir noch Spass. Es würde mir kein Spass machen wenn ich diese nicht verstehen würde, Mache sind streng geregelt, manche lassen Handlungsspielraum. Handelt man aber nur danach was einem gerade so in den Kopp kommt wird einem irgendwann schwindelig vor Augen. Dann meint man man hätte nur noch blaue Punkte vor Augen und befindet sich im Reich der Träume.

E
enigmathika

17.07.2022 um 23:43 Uhr

@blaupunkt

<°))))><

E
enigmathika

17.07.2022 um 23:45 Uhr

Es geht ja nicht einmal um kurzfristige Besetzung, denn: "Die Termine, an denen ich fehle bekommt sie immer mindestens drei Wochen im Vorraus. "

Der Troll hat einfach die Diskussion umgeleitet.

M
Muschelschubser

18.07.2022 um 10:10 Uhr

Die Tatsache zu verstehen, dass ohne rechtssichere Beschlüsse des BR auch Personalentscheidungen des AG im Zweifel für den Allerwertesten sind, kann einem koginitiv eigentlich nicht wirklich viel abverlangen.

Im übrigen interessiert mich nach wie vor, welche Stellung Blaupunkt im Betrieb einnimmt, aber darüber hüllt er nach wie vor den Mantel des Schweigens.

§
§§Reiter

18.07.2022 um 14:03 Uhr

Zitat von Enigmathika: "Der Troll hat einfach die Diskussion umgeleitet."

So sieht's aus! Es wird immer eindeutiger. Das Umleiten von Diskussionen auf unbedeutende "Nebenkriegsschauplätze" ist ebenso eine ganz typische Troll-Taktik, wie das ständige wiederholen völlig absurder Narrative. In diesem Fall ist das absurde Narrativ nicht nur "als BR mit § argumentieren ist schlecht", sondern auch "wer mit § argumentiert kann nichts anderes". Frei nach dem Motto "wenn man das nur oft genug wiederholt, wirds schon einer glauben". Aber das ist doch nichts weiter als eine billige Provokation. Ich meine wir wissen doch alle, dass man immer eine Grundlage braucht, auf der man vernünftig argumentieren kann und dass für einen BR nun mal § diese Grundlage sind. Da gibt es kein "gut oder schlecht", das ist einfach definitionsgemäß so. ...mal abgesehen davon, womit will Blaupunkt den sonst argumentieren? "gesunder Menschenverstand" kanns ja offensichtlich auch nicht sein. ;-)

M
Muschelschubser

18.07.2022 um 14:10 Uhr

@§§reiter Da hat augenscheinlich jemand seine vorgefertigte Meinung zu Betriebsräten und versucht gezielt seine Provokationen unterzubringen. Man merkt es auch daran, dass nur zu bestimmten Theman geätzt ...ähm... geschrieben wird. Konkrete Nachfragen hierzu werden konsequent ignoriert. Stattdessen kommen Spiegelungen und rhetorische Fragen auf dem Niveau eines KVHS-Crashkurses.

Naja. Trollers gonna troll...

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