Bestellung des Wahlvorstandes - Kann ein bestelltes Wahlvorstandsmitglied seine Bestellung ablehnen?
Ich bin ein Ein-Personen-Betriebsrat und möchte in Kürze den Wahlvorstand für die BR-Wahl 2010 bestellen (einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren). Dazu habe ich - eine für manche ggf. seltsam anmutende - Frage: Kann ein bestelltes Wahlvorstandsmitglied seine Bestellung ablehnen? Ich gehe mal davon aus, ja, oder? D. h., ich muss kräftig die Werbetrommel rühren, oder wie seht ihr das? Tipps hierfür sind herzlich willkommen. Ich möchte z. B. anbieten, selbst Wahlvorstandsmitglied zu werden.
Community-Antworten (3)
05.01.2010 um 23:50 Uhr
OneManBand, # Kann ein bestelltes Wahlvorstandsmitglied seine Bestellung ablehnen# Ja.
06.01.2010 um 07:53 Uhr
Hallo, normalerweise spricht man vorher mit den Leuten die man gerne als Wahlvorstand bestellen möchte. Da stellen sich solche Fragen dann erst gar nicht.
06.01.2010 um 10:47 Uhr
Natürlich kann er ablehnen!
Taktisch klüger wäre es, wenn man sich die Leute vorher aussucht u. mit ihnen spricht. Wenn sich niemand findet, dann bestell dich doch selbst in den Wahlvorstand.
Wie sagt man doch so schön: "Dann weiß man was man hat"! ;-)
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