Muss der Wahlvorstand vom bisherigen Betriebsrat bestimmt werden oder kann er auch auf einer Betriebsversammlung (ohne Zustimmung des Betriebsrates) gewählt werden?
Zunächst einmal nein - es ist Sache des BR ( siehe §16 BetrVG). Kommt der BR nicht in die Gänge, so können drei Wahlberechtigte das Arbeitsgericht anrufen.