Zuordnung MItarbeiter zu neuen Abteilungen und Fachvorgesetzten
Hallo, muss hierzu der BR eine Versetzungsmitteilung bekommen?
Danke.
Community-Antworten (3)
14.07.2022 um 11:01 Uhr
Hierfür bedarf es mMn einer Änderungskündigung. Alles dazu erfährst Du hier: https://www.betriebsrat.com/aenderungskuendigung
14.07.2022 um 12:06 Uhr
Ich hoffe, ich kriege das jetzt nicht völlig durcheinander...
Ob es sich um eine Änderungskündigung oder um eine Versetzung handelt, hängt zum einen von davon ab ob sich die Abeitsumstände bzw. der Arbeitsbereich ändern, zum anderen hängt es von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab.
Wenn der Arbeitsvertrag zum Beispiel so eng gefasst ist, dass er den Einsatz in der neuen Abteilung nicht hergibt und daher so nicht mehr stimmen würde, müsste eine Änderungskündigung erfolgen. Diese ist ohne Anhörung gem. §102 BetrVG unwirksam.
Eine Versetzung liegt vor, wenn sich neben Abteilung und Vorgesetzten auch der Arbeitsbereich oder die Arbeitsumstände ändern. Dann ist der BR in der Mitbestimmung gem. §99.2 BetrVG
Sollte es im Zuge von BVs, TVs oder Arbeitsverträgen bestimmte Regelungen geben, die bereits die Tür zum Weisungsrecht des AG geöffnet haben, so gilt die Möglichkeit der Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 BetrVG. Hier könnte z.B. ein Weisungsrecht wegen Änderungen der betrieblichen Ordnung in Betracht kommen.
In dem Zusammenhang sollte man bei größeren organisatorischen Änderungen nochmal die Notwendigkeit eines Sozialplans diskutieren.
14.07.2022 um 12:36 Uhr
"Ob es sich um eine Änderungskündigung oder um eine Versetzung handelt,"
Es könnte auch gar nichts von Beiden sein. Wie man überhaupt darauf kommt, man müsse eine Änderungskündigung vornehmen, ist mir unbegreiflich. Und eine Versetzung ist das auch noch lange nicht.
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