Erstellt am 09.11.2013 um 09:19 Uhr von kratzbuerste
Vielleicht.
Wenn die Akademie mit in Euren Räumen ist und die gleichen Betriebseinrichtungen nutzt. Wenn sie örtlich weiter entfernt ist, muss dort ja ohnehin ein eigener BR gewählt werden.
Lese doch mal die Paragraphen 1 u. 3 - 4 BetrVG.
Ihr solltet einen Fachanwalt als Sachverständigen hinzuziehen.
Erstellt am 09.11.2013 um 09:45 Uhr von AlterHase
Da ein duales Studium an einer Berufsakademie ja grundsätzlich eng mit einer fachpraktischen Umsetzung des erworbenen Wissens in der Berufspraxis verbunden ist, ist immer der BR des Betriebes in dem dieses letztlich praktisch umgesetzt wird mit im Boot.
Da hier ja auch die Möglichkeit besteht, dieses in mehreren Betrieben umzusetzen, kann ein bestimmter BR hier nicht generell für die gesamte Akademie zuständig sein.
Etwas anderes wäre es, wenn es hier nur um die internen Mitarbeiter der Akademie selbst geht und nicht nur um die Teilnehmer an dualen Studiengängen.
Hierzu müsste man dann aber die genaue Struktur der Akademie kennen, um eine halbwegs vernünftige Antwort abgeben zu können.
Da hier ja eine vertragliche Bindung, häufig in Form eines Ausbildungs-, Studien-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrages, zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen vorliegt, dürfte es doch eigentlich klar sein, wer hier der jeweils zuständige BR ist.