Hallo zusammen. Ich habe eine frage. Kann ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, auch zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden? Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen
Erstellt am 08.11.2013 um 13:13 Uhr von Oblatixx Die AG-Seite stellt den Vorsitzenden, die AN-Seite stellt den Stellvertreter.
Erstellt am 08.11.2013 um 14:36 Uhr von Kölner Ja auch da - das kann man auch ablehnen. Das ganze ist ja sowieso eine Mogelpackung.