Amtszeit und Wahl
Wir haben zum ersten Mal ein BR am 03.12.2009 gewählt.
Wenn ich nun $21 BetrVG richtig interpretiere, endet die Amtszeit am 31.05.2013. Also weniger als 4 Jahre. Ich glaube ich verstehe den §13 BetrVG Abs2. Satz2 nicht richtig. Kann das sein?
Haben wir den Termin zu den regelmäßigen Wahlen verpasst? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Community-Antworten (3)
08.11.2013 um 10:58 Uhr
Hallo Fekkk, ihr habt am 03.12.2009 gewählt. Bei der nächsten regulären Wahl 2010 ward ihr noch kein Jahr im Amt,folglich mußtet ihr da auch noch nicht wählen. Eure Amtszeit endet spätestens am 31.05.2014, es sei denn, ihr habt zu wenig BR-Mitglieder in eurem Gremium, dann müßt ihr sofort einen Wahlvorstand bestellen und die Wahl einleiten. Die Amtszeit des neuen BR endet dann spätestens am 31.05.2018.
08.11.2013 um 10:35 Uhr
§13 BetrVG Abs2. Satz2 ?
wieso der. Und wenn es so im Gesetz steht, ist es so. Seid ihr zu wenig? Dann musst Ihr einen Wahlvorstand bestellen; unverzüglich.
Sonst: Wählt ihr im Frühjahr 2014. Es gilt § 13 Abs. 3 BetrVG, 2010 ward ihr ja noch nicht ein Jahr im Amt - also Wahl 2014.
09.11.2013 um 11:40 Uhr
@ Fekkk
Jetzt aber bitte nicht nur auf den 31.05.2014 als Wahltermin abstellen.
Unter dieser Konstellation ist der Wahlvorstand in der glücklichen Lage, einen Wahltermin innerhalb des Zeitraumes vom 1. März bis 31 Mai 2014 frei zu wählen. Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses abhängig, ist dann die Amtszeit des neu gewählten BR.
Dieses Thema hatten wir hier auch schon mehrfach. Daher immer auch einmal im Archiv nachschauen. (Stichwort: Wahltermin)
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