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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrechnung der Abfindung auf ALG1

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RainerWeber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht kann mein Anliegen relativ rasch und eindeutig beantwortet werden: Ich bin 60 Jahre alt, werde betriebsbedingt gekündigt und bin 32 Jahre im Betrieb tätig. Der Abfindungsfaktor beträgt 0,7. Frage: Muss ich jetzt mit einer Sperre des ALG1 rechnen; wird die Abfindung auf das ALG1 angerechnet? Leider habe ich ganz verschiedene Antworten erhalten.

Vielen Dank.

Rainer W.

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Community-Antworten (2)

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Erdenbürger

06.11.2013 um 23:07 Uhr

Wenn du deine Kündigungsfrist einhältst und die Abfindung mit deinem letzen Gehalt ausgezahlt wird, dann wird die Abfindung nicht angerechnet. Du kannst aber im Internet dir schon mal grob ausrechnen Lassen (Abfingsrechner) was nach Steuern von der Abfindung übrig bleibt und wenn es möglich ist, sitzt dich unbedingt mit der fünffünftel Regelung auseinander, spart doch ein wenig Steuern.

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