Transfergesellschaft - zur Überbrückung
Hallo,
meine Firma ist in Insolvenz. Ab 01. Oktober wird es eine Transfergesellschaft geben, in die alle AG, die nicht übernommen (Investor Teilbereiche) oder nicht mehr benötigt werden, überführt werden. AG, die noch "zum Aufräumen benötigt werden, wechseln dann zu einem späteren Zeitpunk in die TG.
Zu meinem Spezialfall: Ich habe bereits selbst gekündigt fristgerecht zum 31. Oktober, da ich eine neue Arbeitsstelle zum 01. Nov habe.
Es gibt - für mich - nun mehrere denkbare Szenarien:
- Arbeitsvertrag läuft "normal" aus mit dem üblichen Gehalt
- meine Arbeitsleistung wird nicht mehr benötigt, da der Geschäftsbetrieb eingestellt ist => Kündigung mit Freistellung, d.h. bei der AA melden und ALG1 beantragen
- Eintritt in die TG nur für den Monat Okt als "Überbrückung"
Kann man mir kündigen+freistellen (und somit die TG verwehren), weil das Arbeitsverhältnis bereits von meiner Seite gekündigt ist? ALG1 wäre natürlich für mich die schlechteste Option. Vielen Dank für Informationen/Erfahrungen hierzu.
Community-Antworten (5)
29.08.2019 um 09:31 Uhr
Wieso soll man dich kündigen können? Es gibt eine gültige Vereinbarung die genau regelt wie mit den verschiedenen Gruppen von AN verfahren wird. Bis zum Ablauf deiner Kündigungsfrist bist du ein AN wie alle anderen auch, mit den gleichen Rechten und Pflichten. Wirst du zum Aufräumen gebraucht, dann räumst du auf. Arbeitest du in einem der übernommenen Teilbereiche, dann bleibst du da bis 31.10. Ansonsten wechselst du in die Transfergesellschaft. Wirst du gekündigt, dann gilt auch dafür eine Frist.
29.08.2019 um 10:16 Uhr
Was steht denn im Interessenausgleich und Sozialplan?
29.08.2019 um 10:51 Uhr
Du hast einen AV, den du zum 31.10.2019 gekündigt hast. Falls im Intresenausgleich nichts (zu deinem Sonderfall) geregelt ist, könnte der AG den AG zum 30.09.2019 nur unter Fristwahrung (und die kürzest mögliche ware 4 Wochen zum Monatsende). Wie lange ist den deine Betriebszugehörungkeit bzw. was steht im AV.
29.08.2019 um 13:22 Uhr
Hallo,
danke für die Antworten. Zur weiteren Erläuterung: Vor ein paar Wochen war von einer TG noch nicht die Rede. Damals hieß es nur, dass
- man entweder vom neuen Investor übernommen wird wenn man im entsprechenden Bereich arbeitet oder
- wenn man in einem Bereich arbeitet, der keine Verkaufsperspektive mehr hat, bekommt man Kündigung und Freistellung weil das Gehalt dann nicht mehr gesichert werden. In diesem Fall dann direkt zum AA und ALG1 beantragen (- extra: Truppe zum Aufräumen, die noch ein paar Monate länger bleiben darf/muss).
Dann kam jetzt die TG ins Spiel. Und ich habe mehrfach gehört (von Laien oder Fachleuten kann ich nicht beurteilen), dass man keine Recht auf die TG hat, wenn man selbst schon gekündigt hat.
Deshalb bin ich mir nun unsicher, welche Möglichkeiten der Insolvenzverwalter in meinem Fall hat. Ob der Insolventverwalter den für mich schlechteste Fall ziehen kann, d.h. Kündigung mit Freistellung? Oder müssen die mich in eine TG stecken auch wenn ich nur noch 1 Monat abzusitzen habe bis zur ordentlichen Kündigungsfrist? Ich gehe fest davon aus, dass es keine Arbeit mehr für mich zu tun gibt. Ich (und viele andere sitzen schon seit Wochen nur noch rum). Wenn ich weder Kündigung noch TG bekomme, wäre es natürlich einfach. Dann läuft es bis zum Ende mit dem normalen Gehalt. Ich glaube daran aber momentan nicht. Vielleicht irre ich mich auch.
Ich war/bin seit 10 Jahren bei der Firma.
29.08.2019 um 13:24 Uhr
Nachtrag: Sozialplan und Interessensausgleich wird noch mit heisser Nadel gestrickt. Es gibt hierzu noch keine Infos
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