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Vertagen von Beschlüssen

P
Plumperquatsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Habe eine Frage zum Vertagen von Beschlüssen:

ist es möglich, Beschlüsse in der Betriebsratssitzung auf die nächste Sitzung zu vertagen, wenn die Antragsteller in der Sitzung wg. einer Schulung nicht anwesend sind? Braucht man dazu die Mehrheit der Stimmen im BR? Wenn möglich bräuchte ich dazu einen Paragraphen...

DANKE :-)

1.38002

Community-Antworten (2)

S
Susannne

08.05.2010 um 21:15 Uhr

@Plumperquatsch Wenn man zu keinem Ergebnis kommt, kann man auch nichts beschliessen.

W
Widder

10.05.2010 um 11:58 Uhr

Der Antgragsteller muss nicht zwingend anwesend sein, wenn über seinen Antrag bechloßen wird, allerdings wäre es u. U. durchaus sinnvoll.

Da die Tagesordung nach Eröffnung der Sitzung beschloßen wird, könnt ihr den erforderlichen Beschluß in die nächste Sitzung verschieben.

Beschlüße des BR werden immer mit der einfachen Mehrheit gefaßt, deswegen immer eine ungerade Zahl von BRM. Wichtig ist dabei natürlich auch, das der BR immer vollständig, also auch evtl. Ersatzmitglieder, anwesend ist.

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