Erstellt am 06.11.2013 um 08:38 Uhr von Kölner
Das kann man und das darf man...
Hilfreich wäre es vll. die TO umzustellen.
Erstellt am 06.11.2013 um 09:13 Uhr von thomasi
Zu 1.
Eigentlich darf er es nicht, denn die Sitzungsteilnahme gehört auch zu den Mandatspflichten. Es ist nur schwerr zu sanktionieren. Nur bei der nächsten Wahl ggf nicht mehr wählen.
Zu 2.
Ist sogar sinnvoll. Man muss nur beachten, ob Fristen laufen.
Erstellt am 06.11.2013 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (Nicole):
"Darf ein Tagesordungspunkt zur Beschlussfassung einfach vertagt werden ohne zu behandeln? Die Begründung lt dann, dass noch was zu klären ist. "
Diese Frage ist meines Erachtens mit einem ganz klaren "Nein!" zu beantworten. Auch wenn für das Erstellen der Tagesordnung der BRV zuständig ist, so steht ihm jedoch keine uneingeschränkte Entscheidungsgewalt über diese zu. Insofern ist für eine Vertragung eines Tagesordnungspunktes letztendlich zumindest die Billigung durch 3/4 der BRM notwendig.
Erstellt am 06.11.2013 um 10:23 Uhr von walterBR
"Darf ein Tagesordungspunkt zur Beschlussfassung einfach vertagt werden ohne zu behandeln? Die Begründung lt dann, dass noch was zu klären ist. "
Diese Frage ist eigentlich mit einem klaren JA zu beantworten. Nirgends ist zu lesen, dass der BRV einfach so eigenmächtig handelt. Es gibt doch genügend Gründe zu sagen, dass machen wir dann später.
Und zu 1:
Natürlich kann ein BR Mitglied so handeln. Welche Gründe er dazu hat, ist egal.
Erstellt am 06.11.2013 um 10:30 Uhr von Charlys
Pjöööng, was ist denn an der hier so gemachten Aussage falsch? Es wurde bei den Ja-Antworten nicht gesagt, da es der BRV kraft Amt macht. Auch die Entscheidung "Vertagen" ist doch eine Behandlung/ Beschluss.
Auch das ist möglich. Das Betriebsratgremium kann jederzeit mit einfacher (!) Mehrheit beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte zu streichen oder zu vertagen. Einzige Voraussetzung: Ihr Betriebsrat muss beschlussfähig sein.
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/beschlussfassung-ohne-fehler-so-gehts/
Erstellt am 06.11.2013 um 12:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (Charlys):
"Pjöööng, was ist denn an der hier so gemachten Aussage falsch?"
Also, mal abgesehen davon, dass ich die Antworten nicht als "falsch" bezeichnet habe, waren doch vor meiner Antwort nur zwei Antworten.
Zum Einen die von Kölner bei der man nicht erkennen kann, ob sie sich auf die erste oder zweite Frage bezieht. Insofern entzieht es sich sowieso einer Beurteilung "falsch" oder "richtig".
Zum Anderen ist da die Antwort von thomasi. "Ist sogar sinnvoll." Die Antwort ist in dieser Allgemeinheit natürlich völlig falsch! In Einzelfällen mag es ja sinnvoll sein, aber eben nicht in der Allgemeinhait der Fälle.
Zitat (Cahrlys):
"Es wurde bei den Ja-Antworten nicht gesagt, da es der BRV kraft Amt macht."
Naja, wie schrieb Nicole:
" Darf ein Tagesordungspunkt zur Beschlussfassung einfach vertagt werden ohne zu behandeln?"
Wie ist in diesem Satz das Wort "einfach" zu interpretieren? Doch so, dass es jemand "einfach" macht, eben ohne große Debatte. Dieser Satz ist für mich ein anderer Satz als der Satz " Darf ein Tagesordungspunkt zur Beschlussfassung vertagt werden ohne zu behandeln?". Wobei selbst bei diesem Satz "ohne zu behandeln" ein Beschluss, den TOP zu verschieben nach meinem Verständnis bereits eine Behandlung wäre.
Zitat (Charlys):
"Auch das ist möglich. Das Betriebsratgremium kann jederzeit mit einfacher (!) Mehrheit beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte zu streichen oder zu vertagen. Einzige Voraussetzung: Ihr Betriebsrat muss beschlussfähig sein.
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/beschlussfassung-ohne-fehler-so-gehts/"
Ok! Ok! Wenn man lange genug im Internet sucht, wird man schon eine Stelle finden, die den eigenen Standpunkt belegt. Ob der der das verzapft hat, Ahnung hatte, das braucht man ja zum Glück nicht zu hinterfragen, weil es ja im Internet steht. Und das Internet hat immer Recht (dafür wurde es ja erfunden!)
Wenn man dann Deine Quelle weiterliest, dann kommt man zu folgender erstaunlicher Passage:
"Frage: Am Anfang der Sitzung war das Gremium ordnungsgemäß beschlussfähig. Kann weiter abgestimmt werden, obwohl ein Mitglied die Sitzung verlassen hat?
Antwort: Es müssen immer alle Betriebsratsmitglieder anwesend sein, um einen Beschluss fassen zu können. Der Betriebsratsvorsitzende muss das vor jedem Beschluss von Amts wegen feststellen."
"Es müssen immer ALLE Betriebsratsmitglieder anwesend sein, um einen Beschluss fassen zu können."?
Ich hoffe Du erkennst dass dieser Mensch hier Stuss schreibt!
Erstellt am 06.11.2013 um 18:27 Uhr von Hoppel
@ Nicole
"1. Darf ein BRM die Sitzung einfach nach dem sämtliche Beschlüsse durch sind, aus pruvaten Gründen und/oder beruflichen Gründen verlassen? Das BRM bleibt also nur solange bis die Beschlüsse gefasst werden. "
Nicht jeder TOP muss doch mit einer Beschlussfassung einher gehen. Wenn die Tagesordnung abgearbeitet ist, sollte eine Sitzung beendet sein. Oder findet danach noch ein gemütlicher Plausch bei einem Tässchen Kaffee statt? Daran muss ein BRM ganz sicher nicht teilnehmen!
"2. Darf ein Tagesordungspunkt zur Beschlussfassung einfach vertagt werden ohne zu behandeln? Die Begründung lt dann, dass noch was zu klären ist. "
Warum sollte das nicht möglich sein? Man könnte als versiertes BRM aber auch mal nachfragen, was konkret zu klären ist und sich nicht einfach abspeisen lassen.
Außerdem erstellt der BRV die Tagesordnung und wenn erforderliche Infos zum Zeitpunkt der Sitzung dann doch noch nicht vorliegen, sollte er das erklären können.
Mit welch zeitlichem Vorlauf liegt Euch denn die Tagesordnung vor?
Erstellt am 08.11.2013 um 16:22 Uhr von Nicole
Es gibt bei uns BRM die die Sitzung verlassen wenn wir mit den Beschlüssen durch sind. Die TO ist aber trotzdem nicht zu Ende. Es folgen dann noch Informationen des AG, Informationen vom GBR usw.
Aber wenn Beschlüsse beendet sind, gehen manche einfach. Weil sie Termine haben.
Erstellt am 08.11.2013 um 17:27 Uhr von polybär
@Nicole,
da ein BRM immer Gewählt wurde und nicht dem Bewerbungsverfahren Eingestellt wurde. KANN er machen was er WILL !
Ausser es Besteht der WILLE das er es lässt.
Er macht das was ihr ihm zugesteht !!!!!!!!! Natürlich kann dieser BRM in seine Schranken verwiesen werden!
Dafür bedarf es weder Gesetzte noch Vorschriften ! Seine missachtung der BR Tätigkeit und dem draus enstehenden Schaden für den BR , reicht.
Erstellt am 08.11.2013 um 18:01 Uhr von krätze
Jo Niki
du musst das auch mal so sehen, wenn die Streber weg sind haste mehr Spass mit dem Rest der Gäng.Sollen sie doch zu iher Arbeitsstelle laufen und seich dem Chef hingeben.Du und der Rest ihr macht das schon.