Erstellt am 23.11.2006 um 14:01 Uhr von feus
er MUSS keine interne ausschreibung verlangen. er! aber wer im unternehmen, der eh schon dort arbeitet möchte eine ausbildung machen?
Erstellt am 23.11.2006 um 20:29 Uhr von Heini
Gem.: § 93 BetrVG kann der Betriebsrat die Ausschreibung freier Arbeitsplätze verlangen. Fehlt dieses "Verlangen", so braucht nicht ausgeschrieben zu werden.
Ausführliches findest Du hier:
http://66.102.9.104/search?q=cache:EqmOYxzVcUgJ:www.meisterernst.de/arbeitsrecht/manstetten-arbeitszeit-betriebsrat.html+Ausschreibung+Betriebsrat&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&lr=lang_de