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Ist die Reduzierung von Arbeitstischfläche mitbestimmungspflichtig?

B
BRneunzig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BRs,

unsere Geschäftsführung will alle Arbeitstische (Tiefe 90cm) (Bürobetrieb) durch kleinere Arbeitstische (Tiefe 80cm) austauschen, um mehr Platz für weitere Arbeitsplätze zu schaffen.

Begründung: TFT Bildschirme sind nicht so tief wie CRT Monitore. Der eingesparte Platz kann reduziert werden. Soweit nachvollziehbar.

Einige Mitarbeiter haben aber sehr viel Equipment auf ihren Tischen und sehen ihre Arbeitssituation verschlechtert.

Ist der Austausch der Tische mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (2)

K
Krazbürste

06.11.2013 um 11:28 Uhr

Was bereits gesetzlich geregelt ist, kann der Betriebsrat nicht regeln. Es gibt für Büromöbel Richtlinien. Die müssen eingehalten werden; da muss der BR ein Auge drauf haben. Aber sonst sind Büromöbel wie Maschinen und Werkzeuge nicht mitbestimmungspflichtig

H
Hoppel

06.11.2013 um 12:41 Uhr

@ BRneunzig

Die Tiefe des Tisches ist doch überhaupt nicht entscheidend; mindestens 80cm MÜSSEN es sein. Zum Monitor muss aber ein Mindestabstand eingehalten werden; wieviel cm dieser Abstand betragen muss, hängt von der Bildschirmgröße ab. Und da könnte eine Tiefe von 80cm ggf. überhaupt nicht hinhauen.

Ob einige KollegInnen sehr viel Equipment auf ihren Tischen haben, ist auch nur dann von Interesse, wenn dieses Equipment für die Ausübung der Tätigkeit relevant ist. Der AG muss die Schreibtischgröße aber nicht so großzügig bemessen, dass der Bilderrahmen der Liebsten neben dem Blumentopf aufgestellt werden kann.

Außerdem gibt es Vorschriften, welches Platzangebot jedem MA in einem Büro zur Verfügung stehen muss.

Da es bei Euch doch bestimmt einen ASA geben wird, sollte der doch einmal tätig werden.

Und wenn Euer BR auch mal in´s BetrVG geguckt hätte, hätte man ganz problemlos über die §§ 90, 91 stolpern können ...

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