Erstellt am 05.11.2013 um 14:07 Uhr von thomasi
Das EBRM rückt ja nicht nur für die Sitzung nach, sondern für den gesamten Zeitraum der Verhinderung des BRM. Also vom ersten bis zum letzten Tag der Vethinderung. In dieser Zeit hat er ALLE Rechte und Pflichten eines BRM. Es hat somit such in dieser Zeit das Recht, wie jedes BRM ALLE BR Unterlagen incl. Mails und Server/PC Laufwerke und Post und Sitzungsunterlsgen und Protokolle auch alte einzusehen.
Erstellt am 05.11.2013 um 14:14 Uhr von polybär
@Berlin,
handelt mit dem AG aus das EBRM 1-3 immer auch EDV zugang haben, da sie jeder Zeit "Einspringen" müssen, ansonsten müsste sie immer an und abgemeldet werden, das ist ein erheblicher mehraufwand AUCH für den AG.
Vorgelebt in der praxis: JA.