Welcher Umstand mus vorliegen, dass ein Ersatzmitglied einen kompletten Zugriff (auch elektroinischer Zugang auf Dokumente etc.) bekommen muss? Bisher ist mir bekannt, dass man einem Ersatzmitglied bei Einladung zu einer Betriebsratssitzung zu den Tagesordnungspunkten Inofrmationen zur Verfügung stellen muss. Ist ein Zugriff etc. dann zwingend notwendig, wenn bekannt ist, dass ein ordentliches Betriebsratsmitglieder krankheitsbedingt für ca. 4 Wochen ausfällt?