Arbeitgeber möchte BR-Infomails vorab vorgelegt bekommen
Hallo Ihr alle, wir hatten heute ein Kritikgespräch mit unserem Arbeitgeber. Es geht um die konkrete Umsetzung einer BV. Wir sind damit nicht einverstanden wie es läuft und haben die Belegschaft über unsere Auslegung informiert. Im Gespräch hieß es, der AG hätte es dem BR "gestattet" eine Mail zur Umsetzung einer BV zu schreiben. Wir sollen zukünftig nicht informieren oder die Mails vorab an HR geben (zur Abstimmung des Wordings). Ggf. könnte man auch gemeinsam eine Mail schreiben.
Wie seht Ihr das? Müssen wir unsere "Der BR informiert"-Mails vom Arbeitgeber Korrektur lesen lassen?
Ich freue mich auf Eure Einschätzungen =))
Community-Antworten (22)
12.07.2022 um 18:17 Uhr
Nein, das müsst ihr nicht. Der AG ist nicht das Kontrollorgan des BR.
12.07.2022 um 18:25 Uhr
es spricht nichts dagegen den AG vorab zu informieren, dann hat er sich schon abgeregt wenn man die MA informiert. Lasst den AG doch seine "Ideen" mitteilen, ihr entscheidet euch dann dagegen und verschickt das Orignal-BR-Manuskript. evt kann man ja bei der "Kommasetzung" doch etwas auf den AG eingehen, man ist ja kein "Unmensch" als BRM
12.07.2022 um 19:57 Uhr
Der Betriebsrat kann jederzeit und ohne Rücksprache mit dem AG ein Info-Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen versenden. Wir hatten auch das Problem, dass der AG das Schreiben auf Wörting und Aussehen anpassen wollte. Zudem wollte er über seinen Verteiler versenden. Da haben wir vehemnt wiedersprochen. Wir versenden nun unsere Nachrichten/Newsletter ect. über den Verteiler. Der AG kann ja eine Gegendarstellung schreiben. Die dürft ihr ja auch nicht kontrollieren. Ansonsten wie RudiRadeberger.
13.07.2022 um 06:58 Uhr
Genau aus diesem Grund verkrusten Situationen.
Was konkret spricht dagegen, zusammen mit dem AG aufzutreten und geschlossen eine Mail zu verfassen? Schonmal daran gedacht, dass sich der Arbeitnehmer "abgeholen" fühlt?
Sorry, halte es für weltfremd, auf irgendein Recht zu bestehen, Mails selber zu verfassen, wird die Zusammenarbeit mit dem AG weiter belasten. Man hat den Eindruck, dass es genau das ist, was hier einige wollen.
13.07.2022 um 10:39 Uhr
Vorab, auch wenn ich einigen seiner Kommentare absolut nicht folgen kann, so ganz Unrecht hat Blaupunkt nicht, gemeinsam mit dem AG über den Stand von BV-Verhandlungen berichten ist, in einem Betrieb wo AG und BR auf Augenhöhe miteinander umgehen, absolut sinnvoll. Aber auch hier würde ich mir nichts vom AG vorschreiben lassen denn er kann ja in seinem Part auf die Aussagen des BR eingehen.
Generell ist es so das der AG weder das Recht hat eure Newsletter vorab auf genehmen Inhalt zu zu kontrollieren noch zu zensieren, denn das wäre es, Zensur! ...
13.07.2022 um 10:51 Uhr
Ich finde den Sachverhalt nicht so klar formuliert, da er m.E. zwei Dinge vermischt.
1.) Im Bezug auf eine gemeinsam erarbeitete BV finde ich es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit durchaus konstruktiv, wenn man sich auch gemeinsam über die Veröffentlichtung von Wasserstandsmeldungen abstimmt. Was ich allerdings nicht herauslese ist, ob der AG den BR ausdrücklich zu dieser Handlungsweise auffordert oder ob er lediglich eine Bitte geäußert hat. Wenn die Umgangsformen im Allgemeinen angemessen sind, warum sollte man dieser Bitte nicht nachkommen?
2.) Was grundsätzliche Mails zur Rubrik "Der BR informiert" angeht, so kann der BR selbstverständlich die Öffentlichkeitsarbeit verfolgen die sie für richtig hält. Das heißt, Veröffentlichungen können ohne Rücksprache mit dem AG erfolgen wann und so oft der BR das will, solange er §79 BetrVG stets im Hinterkopf behält.
Dabei kann man natürlich Fingerspitzengefühl walten lassen, wenn es um gemeinsam erarbeitete Dinge geht - eben so wie im konkreten Beispiel. Hier wären wir dann wieder bei 1.)
13.07.2022 um 11:28 Uhr
lieber Blaupunkt, Dein Beitrag: "halte es für weltfremd, auf irgendein Recht zu bestehen, Mails selber zu verfassen" Du hast so recht. Wo kämen wir hin, wenn ein BR sich plötzlich auf igendein Recht wie das BetrVG berufen würde, oder gar ganz eigenständige mails schreibt, die er davor nicht vom AG zensieren lässt. Pfui!! So was gemeines, wie die Nichteinhaltung der BV und damit ein Rechtsbruch durch den AG an die Belegschaft zu kommunizieren - Voll fies dem AG gegenüber! Durch die Auseinandersetzung womöglich ein Stück innerbetriebliche Demokratie förden - braucht kein Mensch. Der Chef wird ja wohl wissen was für uns Schäfchen gut ist. Mäh!
13.07.2022 um 11:40 Uhr
"Was konkret spricht dagegen, zusammen mit dem AG aufzutreten und geschlossen eine Mail zu verfassen?"
Vielleicht das, nur so als Vermutung:
"Wir sind damit nicht einverstanden wie es läuft und haben die Belegschaft über unsere Auslegung informiert."
13.07.2022 um 17:05 Uhr
Und genau das führt zu einer weiteren Spaltung, Leute im Ernst, ist nicht so kompliziert. Und bitte mit irgendwelchen Paragraphen aufhören, es geht um die Mitarbeiter, da muss ein zusammen im Vordergrund stehen.
13.07.2022 um 17:08 Uhr
@lolium ... wer bitte redet von Zensur, ich spreche von einem gemeinsamen Auftritt, bei dem der Mitarbeiter nicht den Eindruck hat, AG gegen BR.
Aber scheint wohl nicht in Ihrem Sinne zu sein, hauptsache dagegen ... einfach nur traurig solch Verhalten.
13.07.2022 um 19:40 Uhr
Wenn der Arbeitgeber gegen den Betriebsrat arbeitet, ist es wohl ein bisschen viel verlangt, dass der BR in einer gemeinsamen E-Mail Einigkeit vortäuschen soll.
"Und bitte mit irgendwelchen Paragraphen aufhören, es geht um die Mitarbeiter, da muss ein zusammen im Vordergrund stehen. "
Entschuldige bitte die Drastik, aber kotz!
Das heißt doch nichts Anderes als "Besteht bitte nicht auf Arbeitnehmerrechte, es ist doch viel kuschliger und friedlicher, wenn alle machen, was ich sage." Die meisten Arbeitgeber, die damit kommen, haben nämlich kein Problem damit, sich auf Paragraphen zu berufen, wenn es um die Durchsetzung ihrer eigenen Ziele geht.
Der Betriebsrat hat klar definierte Aufgaben. Wo sind diese wohl definiert? Im Betriebsverfassungsgesetz! Die Mitarbeiter zu vertreten, ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht. Da muss man gelegentlich auch mal den Arbeitgeber daran erinnern, dass es gesetzliche Regelungen zum Thema Arbeitszeit, Überstunden, Versetzungen, Mitarbeiterüberwachung etc. und die Mitbestimmung dazu gibt.
13.07.2022 um 19:49 Uhr
Lieber Blaupunkt, Gesetze sind offensichtlich nicht so Dein Ding. Gilt das eigentlich grundsätzlich, oder nur für welche die Du nicht für Wert erachtest eingehalten zu werden.?
Dabei kann ein Blick in BetrVg durchaus mal hilfreich sein. Da steht was von vertrauensvoller Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebs und der Beschäftigten. Offensichtlich sind wir grundsätzlich anderer Meinung darüber, wie so eine vertrauenenvolle Zusammenarbeit aussieht. Wenn Deine oberste Maxime ist: dem Beschäftigen blos immer signalisieren, dass man einer Meinung ist und blos keine Konflikt austragen hat das in meinen Augen nichts mit vertrauensvoller Zusammarbeit zu tun, und schon gar nichts mit "immer dagegen sein". Eher etwas mit anbietern. Auch wir treten ab und zu tatsächlich auch gemeinsam mit unserem AG in erscheinung. Das ist auch gut so. Aber wenn es erforderlich ist, beziehen wir auch klar Stellung. Das kann auch mal in einer Einigungsstelle enden, und trotzdem gibt das danach keine "Fronten", sondern die Zusammarbeit geht respektvoll weiter. Es geht für nicht um Harmonie, sondern um Augenhöhe.Und jeder Konflikt der fair ausgetragen wird fördert eher den Respekt für sein Gegenüber. Mit dem Motto: "freundlichem im Ton und fest in der Sache" sind wir bisher gut zurechtgekommen.
Also kein Grund traurig zu sein. :-)
14.07.2022 um 07:45 Uhr
Korrekt, vertrauensvolle Zusammenarbeit, nur leider verurteilen Sie aktuell den AG, ohne dessen Seite gehört zu haben. Von daher sind Ihre Ausführungen komplett für die Katz.
Konflikte bitte zusammen mit dem AG austragen und anschließend mit EINER Meinung an die Belegschaft. Was konkret spricht dagegen?!
Was "Augenhöhe" angeht, so leid es mir tut, der AG trifft die wirtschaftlichen Entscheidungen und das ist auch gut so!
Sobald jemand wie Sie mit Paragraphen ankommt, ist relativ klar, dass Sie nur damit argumentieren können ...
14.07.2022 um 10:11 Uhr
Kleiner Tipp: die Kommentare von Blaupunkt einfach nicht mehr beachten und auch nicht drauf antworten.
14.07.2022 um 10:53 Uhr
Eben hieß es noch Demokratie und nun, ignoriert die Kommentare, bedeutet null konstruktive Kritik. Ich bin beeindruckt ...
14.07.2022 um 11:44 Uhr
Ich fühle mich gerade irgendwie an einen Lehrgangsteilnehmer erinnert, der als Betriebsleiter meinte, einen BR installieren zu müssen, der so zu funktionieren hatte wie er es sich vorstellt. Der war auch der Meinung, so lange man alles schön besprechen kann, muss man das BetrVG ja nicht unbedingt aufschlagen.
Bei manchen Déja-Vus stellen sich mir noch heute die nicht vorhandenen Nackenhaare auf...
14.07.2022 um 12:08 Uhr
Widerspricht nur dem, was ich geschrieben hab. Wenn der BR dem AG direkt mit Gesetzen kommt, was passiert? Eine klare Abwehrhaltung.
Hier wird vergessen, dass die Firma die Menschen beschäftigt, ALLE sitzen in einem Boot, es gibt kein AG gegen BR.
Klare Aussage, wenn ich eine Firma hätte und würde permanent mit BR ÄnderungsVORSCHLÄGEN konfrontiert, wäre die konsequenz, die Firma zu schließen. Das unternehmerische Risiko muss sich auch lohnen. Ergo, alle Arbeitslos, herzlichen Glückwunsch hierzu. Was nicht bedeutet, Menschen auszunutzen, im Gegenteil, die guten gehören belohnt, ähnliches Model wie z.b. bei Würth. Tarifverträge belohnen zwangsläufig immer den schlechten Mitarbeiter, da dieser das gleiche Geld wie der gute erhält.
14.07.2022 um 12:23 Uhr
"Klare Aussage, wenn ich eine Firma hätte und würde permanent mit BR ÄnderungsVORSCHLÄGEN konfrontiert, wäre die konsequenz, die Firma zu schließen."-> sag mal ein Beispiel wo es das in Deutschland schon gegeben hat.
14.07.2022 um 12:23 Uhr
Gegen den Grundgedanken einer leistungsgerechten Vergütung ist ja nichts zu sagen.
Dazu gehören aber Lohngrundsätze verhandelt, unter Einbindung aller notwendiger Parteien und unter Einhaltung geltender Gesetze. Es hat schon seinen Sinn, dass der BR in Eingruppierungsfragen und Fragen zu Lohngrundsätzen einzubinden ist.
Ist nichts geregelt, dann stellt jeder seine Arbeitsleistung gemäß Vertrag und im Rahmen seiner persönlichen Belastungsgrenze zur Verfügung und verhält sich damit völlig vertragskonform. Dass Menschen unterschiedliche Belastungsgrenzen haben, liegt dabei in der Natur der Sache, und auch dass daraus unterschiedliche Leistungsergebnisse entstehen. Wer will sich zu, Beispiel ein Urteil darüber anmaßen, ob schlechtere Leistungen im direkten Vergleich der Motivation oder den persönlichen Voraussetzungen (z.B. Handicaps) geschuldet sind? Klar, wenn alle schlechteren pauschal faul sind, kann man das natürlich...
Auch ein BR hat mit Sicherheit kein Interesse an dauerhaft faulen Mitarbeitern, weil diese schlimmstenfalls zum Leidwesen der anderen Mitarbeiter mitgezogen werden. Und auch ich würde dieses Argument z.B. für den im anderen Thread diskutierten Fall ausschließen, oder wie wären sonst die wiederholten Verlängerungen des Arbeitspapiers zu erklären? Aber das ist hierfür der falsche Thread. Die grundsätzliche Aussage würde ich allerdings unterstreichen.
Jedenfalls glaube ich nicht, dass in dieser Diskussion die Interessen des Unternehmens "vergessen" werden, sondern selbst wenn AG und BR grundsätzlich die selben Ziele haben, muss man sich an geltendes Recht halten. Das gilt auch für pragmatische Arbeitgeber - und ich finde Pragmatismus eigentlich sogar richtig gut! Aber das ist eben nicht immer einfach, da man Gesetze (BetrVG, ArbSchG, ArbZG...), BAG-Urteile, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Arbeitsverträge mit den Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten eben unter einen Hut bekommen muss, damit Vereinbarungen überhaupt rechtssicher und verbindlich verhandelt werden können.
Deshalb können auch Änderungsvorschläge auf Basis des Initiativrechts des BR durchaus fruchtbar für den Arbeitgeber sein und müssen ihn nicht dazu veranlassen, mit hochrotem Kopf das Unternehmen zu schließen. ;-) Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich gerade sehr über diese pauschale Aburteilung von BRs wundere, wo doch angebliche Aburteilungen der AGs offenbar Deinen Puls leicht erhöht haben - gleiches Recht für alle, würde ich sagen
Übrigens gibt es auch Tarifverträge, die klipp und klar Regelungen zur leistungsorientierten Vergütung beinhalten. Und es gibt sogar sozial abgestufte Tariferhöhungen, die den unterschiedlichen Belastungen eines erhöhten Kaufkraftverlustes gerecht werden. Soviel zum Thema, Tarifverträge würden zwangsläufig immer den schlechten belohnen (übrigens, kleiner Exkurs: eine Eingruppierung beruht grundsätzlich auf der Stellenbeschreibung, nicht auf den gemessenen Erfolg, es sei denn es gibt explizite Vereinbarungen dazu).
Aber wenn ich mal die von Dir begleiteten Diskussionen der letzten Tage zusammenfasse: Der BR nimmt Vorverurteilungen gegen AG vor, Blaupunkt möchte Gesetze lieber nicht ganz so ernst nehmen, Tarifverträge werden pauschal negativ abgeurteilt, und das Verteidigen der Arbeitgeberseite gleicht regelmäßig einem Stich ins Wespennest.
Bist Du Dir sicher, dass Du in einem BR-Forum richtig bist, oder bieten Arbeitgeberverbände für Dich nicht vielleicht doch die passendere Plattform?
14.07.2022 um 12:34 Uhr
Die Vorverurteilung des AG liest man hier in fast jedem Beitrag. Zu einer Beurteilung gehören IMMER 2 Seiten.
Wo schreibe ich, dass ich Gesetze nicht so ernst nehme?! Die erste Argumentation mit dem AG sollte nur kein Paragraph sein, was wäre das für eine Art und Weise der Kommunikation?
Ich sprach von der Mehrheit der Tarifverträge in D und diese sind nicht Leistungsorientiert, folglich wird dadurch der schwache belohnt oder sehen Sie das anders?
Wo ich was schreibe, überlassen Sie ruhig mir.
14.07.2022 um 12:50 Uhr
@Blaupunkt:
Tut mir leid, dass sie so unter dem deutschen Sozialstaat und der entsprechenden Gesetzgebung leiden müssen. Wildwest gibt es leider - wenn überhaupt noch - nur in den USA. Ihre Vorstellungen von Freiheit der Wirtschaft ist leider schon mehr als antiquiert - das vor allem und mit Hilfe auch von Betriebsräten und vor allem Gewerkschaften. PS: Es gibt auch tolle AG-Seiten und Foren wo mit Sicherheit übel über Betriebsräte hergezogen wird. Vielleicht probieren sie es dort einmal?
14.07.2022 um 13:13 Uhr
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