Übernahme von MA einer Zweigstelle
Hallo zusammen, eine Betriebsstätte unseres Unternehmens wird geschlossen. Die dortigen MA sollen jetzt bei uns am Standort beschäftigt werden. Unterliegt das der Mitbestimmung? Und wenn handelt es sich um eine Versetzung oder Neueinstellung?
Community-Antworten (1)
04.11.2013 um 12:01 Uhr
Die Entscheidung, dass sie jetzt bei euch beschäftigt werden (Versetzung), unterliegt der Mitbestimmung eines BR des abgebenden Betriebs. Sofern es denn einen gibt. Wenn nicht, ist es eine alleinige unternehmerische Entscheidung.
Für euch ist es lediglich eine Neueinstellung nach § 99 BetrVG.
Wenn sich hierdurch auch die betrieblichen Strukturen ändern, kann auch ein Fall nach § 111 (Betriebsänderungen) vorliegen. Hier währet ihr dann natürlich auch in der Mittbestimmung.
Nachtrag: Definiere bitte einmal die Betriebsstätte genauer. Es könnte ja auch sein, dass Ihr hier schon zuständig gewesen seit. Ist dieses so, dann seit Ihr natürlich auch hier in der Mitbestimmung.
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