Erstellt am 04.11.2013 um 11:01 Uhr von AlterHase
Die Entscheidung, dass sie jetzt bei euch beschäftigt werden (Versetzung), unterliegt der Mitbestimmung eines BR des abgebenden Betriebs. Sofern es denn einen gibt.
Wenn nicht, ist es eine alleinige unternehmerische Entscheidung.
Für euch ist es lediglich eine Neueinstellung nach § 99 BetrVG.
Wenn sich hierdurch auch die betrieblichen Strukturen ändern, kann auch ein Fall nach § 111 (Betriebsänderungen) vorliegen. Hier währet ihr dann natürlich auch in der Mittbestimmung.
Nachtrag:
Definiere bitte einmal die Betriebsstätte genauer.
Es könnte ja auch sein, dass Ihr hier schon zuständig gewesen seit. Ist dieses so, dann seit Ihr natürlich auch hier in der Mitbestimmung.