Degradieren
Hallo zusammen mein AG will mich vom Schichtführer zum normalen Akkord Mitarbeiter degradieren da ich mich für einen Betriebsrat eingesetzt habe meine Frage kann er das einfach so? Da in meinem AV drinsteht das ich als Maschinenbediener eingestellt bin, habe keinen Änderungsvertrag als schichtführer bekommen, auf Schichtplänen usw bin ich als schichtführer eingeteilt bringt mir das was? Besten Dank im vorraus
Community-Antworten (7)
01.11.2013 um 20:24 Uhr
Was heißt eingesetzt? Weiter wäre es eine faktische Versetzung und der BR müsste dieser zustimmen.
01.11.2013 um 20:33 Uhr
Ich habe zur Versammlung und Wähl des Vorstandes geladen .
01.11.2013 um 21:09 Uhr
Dann hast Du 6 Monate Kündigungsschutz und den Schutz aus § 119
01.11.2013 um 21:20 Uhr
Es geht mir nicht um den Kündigungsschutz sondern darum ob der AG mich wieder einfach so an die Maschine stellen kann, da nichts anderes in meinem Arbeitsvertrag steht.
02.11.2013 um 10:48 Uhr
Ich denke, § 78 BetrVG ist eindeutig.
Die gesamte berufliche Entwicklung darf durch die BR-Tätigkeit nicht nachteilig beeinflusst werden.
Daraus schließt, dass der AG Dich nicht degradieren darf.
02.11.2013 um 11:00 Uhr
Bist Du selbst BR geworden? Ich denke, § 78 BetrVG ist dann eindeutig.
Die gesamte berufliche Entwicklung darf durch die BR-Tätigkeit nicht nachteilig beeinflusst werden.
Ansonsten: Nicht alles steht im Arbeitsvertrag. Auch nachträglich Schreiben zu Versetzungen oder Beförderungen werden zum Gegenstand des Arbeitsvertrages; selbst sogenanntes konkludentes Handeln ( schlüssiges Handeln) kann den Arbeitsvertrag konkretisieren.
So gesehen - als Schichtführer hat Du ja sicherlich auch ein höheres Einkommen und Du bist von der ehemaligen Stelle auf die neue Stelle versetzt worden.
Ein Zurück geht dann nur noch im gegenseitigem Einvernehmen oder durch Änderungskündigung. Wenn es inzwischen einen BR gibt, ist dieser zu beteiligen.
Du solltest auf jedem Fall gegenüber Deinem AG (möglichst schriftlich) zum Ausdruck bringen, dass Du mit der Degradierung nicht einverstanden bist. Auch solltest Du - zumindest wenn es auch weniger Geld gibt - einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
03.11.2013 um 23:15 Uhr
Hallo sashbe, in Ergänzung zu gironimo: Was du einen "Änderungsvertrag" nennst, ist in Wirklichkeit womöglich eine Änderungskündigung (auch wenn etwas anderes drüber steht). Solltest du eine Änderungskündigung erhalten, und nicht 100% damit einverstanden sein, dann ziehe einen Anwalt hinzu.
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