Hallo Betriebsräte,
was sagt Ihr zur folgenden Situation. In einem bekannten Drogeriemarkt gibt es mehrere Mitarbeiter, eine stellv. Filialleiterin und eine Filialleiterin. Die Stellv. Filialleiterin greift eines Tages in die Kasse und klaut Geld in Höhe von 20,00€. Aufgrund der Bankeinzahlungsdifferenz meldet dies die Filialleiterin sofort dem zuständigen Vorgesetzten. Die stellv. Filialleiterin wurde fristlos gekündigt. Wie es denn immer so ist kommt die Revision und stellt die ganzen Unterlagen auf den Kopf. Mängel werden wohl immer gefunden wenn die Leute im Haus sind. Nun soll aufgrund dieser Mängel die jedoch nicht gravierend waren die Filialleiterin schlimmstenfalls ebenfalls gekündigt werden. Der zuständige Betriebsrat war der Meinung Sie zur stellv. Filialleiterin zu degradieren und die Vorgesetzte meinte nur noch zur Verkäuferin eine Änderungskündigung zu machen. Der Stundenumfang würde sich dann von 40 Stunden auf 20 Stunden verringern. Eigentlich sagt man doch immer Ehrlichkeit zahlt sich aus doch in diesem Fall wird es der Filialleiterin zum Verhängnis das eine Mitarbeiterin geklaut hat. Die Filialleiterin hat auf die Einstellung oder Entlassung keinen Einfluss. Eure Meinung oder was würdet Ihr anraten. Kündigen lassen und mit Abfindung auf Unternehmen gehen oder was meint Ihr?