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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erfasst Ihr Eure BR-Zeiten elektronisch?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Erfasst Ihr Eure BR-Zeiten elektronisch? Bei uns gibt es eine Eigenauftrags-Nr. für Betriebsrat, auf die wir unsere BR-Zeiten schreiben. So kann der AG auswerten, wer wie viel BR-Arbeit wann macht. Nun hat ein GEW-Vertreter geäußert, dass das sehr grenzwertig sei und die Auswertung der Zeiten bereits Behinderung der BR-Arbeit. Wie läuft das bei Euch?

1.601010

Community-Antworten (10)

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Lurchi

10.10.2013 um 08:45 Uhr

Das hat unser AG auch versucht. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit leisteten wir dem auch Folge. Als uns dann allerdings unsere Zeiten vorgerechnet wurden, wir dauf hinwiesen, dass dies Behinderung sei und dies auch dauf hin nicht unterblieb haben wir uns im Gremium dafür entschieden, diese Zeiten nicht mehr zu "stempeln". Nun ist gar nichts mehr nachvollziehbar. Wir werden auch künftig keine Zeiten mehr festhalten, da dies nur zu Nachteilen führen kann. Ihr als Gremium legt eure tatsächliche BR-Arbeit fest.

S
seesee

10.10.2013 um 10:00 Uhr

Ja, uns werden die Zeiten auch regelmäßig vorgerechnet. Ich dachte, die Anweisung, die Zeiten zu erfassen wie die anderen MA es auch müssen, wäre unsere Pflicht, deshalb hab ich das bisher gemacht. Ich konnte dadurch aber auch den Vorwurf entkräften, ich persönlich würde immer öfter in meiner Abteilung wegen BR-Arbeit fehlen und die Arbeitszeitaufstockung im Frühjahr nur für BR zu verwenden. Seit diesem "Beweis" ist Ruhe, wenigstens inmeiner Abteilung.

G
gironimo

10.10.2013 um 11:39 Uhr

Ich dachte, die Anweisung<

Da ist zunächst mal nichts mit Anweisung. Ich gehe davon aus, dass es bei Euch eine Betriebsvereinbarung gibt, wie welche Zeiten erfasst werden, ausgewertet werden usw. Schließlich handelt es sich doch um unmittelbare Leistungsdaten.

Da müsste - falls man es für sinnvoll hält - auch etwas über die BR-Tätigkeiten stehen.

Ich halte aber auch gar nichts davon - auch nicht von der lückenlosen Zuordnung jeden Schrittes.

B
blackjack

10.10.2013 um 11:48 Uhr

Das BAG hat 1990 schon entschieden; Die Mitglieder des antragstellenden Betriebsrats sind nicht verpflichtet, für die beteiligte Arbeitgeberin die von Ihnen jeweils aufgewendete Zeit für Betriebsratstätigkeit schriftlich aufzuzeichnen. Dementsprechend schon gar nicht elektronisch.

G
GuidoW

10.10.2013 um 15:32 Uhr

Hallo Blackjack,

hast du das Aktenzeichen?

LG Guido

B
blackjack

10.10.2013 um 16:28 Uhr

BAG, Beschluss vom 14.02.1990 - 7 ABR 13/88

S
seesee

10.10.2013 um 17:17 Uhr

D.h., wenn der Arbeitgeber die BR-Zahlen stundenmäßig haben will, müsste er sich die Ab- und Anmeldezeiten notieren und selbst ausrechnen (lassen); vielleicht legt er sich hierzu eine Excel-Liste an, wann welcher BR sich Ab- und anmeldet. Das wäre dann aber erlaubt?

G
ganther

10.10.2013 um 18:01 Uhr

wenn ihr eine Excel Vereinbarung habt die erlaubt mitarbeiterbezogene Daten zu erfassen ;)

Aber noch ein Hinweis: bei uns erfassen die BRM schon aus eigenem Antrieb. Bei uns gibt es im Vertrieb Stück- und Staffelvergütungen. Diese muss ja für die BR-Zeiten hochgerechnet werden. Das muss man schon sauber machen. Sonst hat man Angriffspunkte durch den AG oder Kollegen

L
Lurchi

11.10.2013 um 11:40 Uhr

"...müsste er sich die Ab- und Anmeldezeiten notieren und selbst ausrechnen ." Theoretisch mag das so sein, wenn ihr Euch denn abmelden müsst. Bei uns ist das z.B. nicht zwingend notwendig, da unsere Arbeit nicht zwangswweise von einem anderen AN übernommen werden muß. Ich melde mich also nicht An und Ab. Muß ich auch nicht zwingend. Kommt aber immer auf die Unternehmensstruktur an.

H
Hartmut

11.10.2013 um 23:03 Uhr

@blackjack: Bist du sicher, dass dieses BAG Urteil immer noch gilt? Völlig uneingeschränkt? Ich meine, es ist immerhin bald ein Vierteljahrhundert alt. (Nix für ungut, ich frage nur.)

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