Erstellt am 10.10.2013 um 06:45 Uhr von lurchi
Das hat unser AG auch versucht. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit leisteten wir dem auch Folge. Als uns dann allerdings unsere Zeiten vorgerechnet wurden, wir dauf hinwiesen, dass dies Behinderung sei und dies auch dauf hin nicht unterblieb haben wir uns im Gremium dafür entschieden, diese Zeiten nicht mehr zu "stempeln". Nun ist gar nichts mehr nachvollziehbar. Wir werden auch künftig keine Zeiten mehr festhalten, da dies nur zu Nachteilen führen kann. Ihr als Gremium legt eure tatsächliche BR-Arbeit fest.
Erstellt am 10.10.2013 um 08:00 Uhr von seesee
Ja, uns werden die Zeiten auch regelmäßig vorgerechnet. Ich dachte, die Anweisung, die Zeiten zu erfassen wie die anderen MA es auch müssen, wäre unsere Pflicht, deshalb hab ich das bisher gemacht. Ich konnte dadurch aber auch den Vorwurf entkräften, ich persönlich würde immer öfter in meiner Abteilung wegen BR-Arbeit fehlen und die Arbeitszeitaufstockung im Frühjahr nur für BR zu verwenden. Seit diesem "Beweis" ist Ruhe, wenigstens inmeiner Abteilung.
Erstellt am 10.10.2013 um 09:39 Uhr von gironimo
>Ich dachte, die Anweisung<
Da ist zunächst mal nichts mit Anweisung. Ich gehe davon aus, dass es bei Euch eine Betriebsvereinbarung gibt, wie welche Zeiten erfasst werden, ausgewertet werden usw. Schließlich handelt es sich doch um unmittelbare Leistungsdaten.
Da müsste - falls man es für sinnvoll hält - auch etwas über die BR-Tätigkeiten stehen.
Ich halte aber auch gar nichts davon - auch nicht von der lückenlosen Zuordnung jeden Schrittes.
Erstellt am 10.10.2013 um 09:48 Uhr von blackjack
Das BAG hat 1990 schon entschieden; Die Mitglieder des antragstellenden Betriebsrats sind nicht verpflichtet, für die beteiligte Arbeitgeberin die von Ihnen jeweils aufgewendete Zeit für Betriebsratstätigkeit schriftlich aufzuzeichnen.
Dementsprechend schon gar nicht elektronisch.
Erstellt am 10.10.2013 um 13:32 Uhr von GuidoW
Hallo Blackjack,
hast du das Aktenzeichen?
LG Guido
Erstellt am 10.10.2013 um 14:28 Uhr von blackjack
BAG, Beschluss vom 14.02.1990 - 7 ABR 13/88
Erstellt am 10.10.2013 um 15:17 Uhr von seesee
D.h., wenn der Arbeitgeber die BR-Zahlen stundenmäßig haben will, müsste er sich die Ab- und Anmeldezeiten notieren und selbst ausrechnen (lassen); vielleicht legt er sich hierzu eine Excel-Liste an, wann welcher BR sich Ab- und anmeldet. Das wäre dann aber erlaubt?
Erstellt am 10.10.2013 um 16:01 Uhr von ganther
wenn ihr eine Excel Vereinbarung habt die erlaubt mitarbeiterbezogene Daten zu erfassen ;)
Aber noch ein Hinweis: bei uns erfassen die BRM schon aus eigenem Antrieb. Bei uns gibt es im Vertrieb Stück- und Staffelvergütungen. Diese muss ja für die BR-Zeiten hochgerechnet werden. Das muss man schon sauber machen. Sonst hat man Angriffspunkte durch den AG oder Kollegen
Erstellt am 11.10.2013 um 09:40 Uhr von lurchi
"...müsste er sich die Ab- und Anmeldezeiten notieren und selbst ausrechnen ."
Theoretisch mag das so sein, wenn ihr Euch denn abmelden müsst. Bei uns ist das z.B. nicht zwingend notwendig, da unsere Arbeit nicht zwangswweise von einem anderen AN übernommen werden muß. Ich melde mich also nicht An und Ab. Muß ich auch nicht zwingend. Kommt aber immer auf die Unternehmensstruktur an.
Erstellt am 11.10.2013 um 21:03 Uhr von Hartmut
@blackjack: Bist du sicher, dass dieses BAG Urteil immer noch gilt? Völlig uneingeschränkt? Ich meine, es ist immerhin bald ein Vierteljahrhundert alt. (Nix für ungut, ich frage nur.)