Erstellt am 31.10.2013 um 15:01 Uhr von Charlys
Der BR (Gremium) beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen!!!
Also ggf das Thema auf die nächste Sitzung und behandeln und ggf beschließen. Den AG aufklären und auffordern das Gesetz zu beachten
Sofern der Schriftführer kein BRM ist, ht er nirgends etwas mitzubeschließen. Die Koll würde ich aufklären und einmal ihnen sagen, sie sollten einmal das BetrVG lesen. Alle schnellstens auf Seminare!
Erstellt am 31.10.2013 um 16:06 Uhr von gironimo
>AG beschliest mit BR mietglieder (2 BRSTELLV. und Schrifführer ) wie das gemeinschafts essen bezahlt werden muss.<
Der AG wird die Gesetze kennen. Selbst wenn in einem gemeinsamen Gespräch ein Konsens über eine Vorgehensweise bestand, wird der AG wissen, dass der BR erst in einer Sitzung darüber beschließen muss.
So gesehen ist ja eigentlich noch nichts schief gelaufen. Setze es auf die nächste Tagesordnung; stimmt ab und teilt dem AG mit, ob dem Ganze wie besprochen zugestimmt oder abgelehnt wurde.
Erstellt am 31.10.2013 um 18:30 Uhr von seesee
Der Beschluss ist vermutlich rechtswidrig zustande gekommen. Richtiger Weg ist: Einladung zur Sitzung mit Tagesordnung, auf welcher der Beschluss hervor geht. Ggf. Ersartmitglieder einladen. Während der Sitzung dann Abstimmung = Beschlussvorschlag angenommen oder abgelehnt
Erstellt am 31.10.2013 um 18:59 Uhr von polybär
@abmlsf,
nun ja da der Kurg im Brunnen liegt hilft es wenig zu Fragen warum er dort ist.
Wichtiger ist nun das ganze wieder Einzufangen, weil es ja kaum hilft hier dem Ag zu schreiben das er mit den Falschen Leuten was ausgehandelt hat.
Pack das auf die To, lass es abstimmen. UND REDE mit dem Personenkreis darüber wie ihr in Zukunft so was Vermeidet ERKLÄRE ihnen auch WARUM es wichtig ist sich an bestimmte Vorgaben zu halten! Thema BR Spaltung !
Hau da bloss nicht wild mit dem Hammer rein! Ansonsten könnte es so Rüber kommen als OB du dich Persönlich angepsst fühltst ! Als BRV und wenn genug Kollegen das in den Falschenhals bekommen, warst das mit deinem V vorm BR ! und dann ist wohl überhaupt keinen wirklich geholfen.
Erstellt am 01.11.2013 um 00:18 Uhr von Valdi
Das sehe ich aus Erfahrung etwas anders. Der AG weiss das kein ordendlicher Beschluss vorliegt und somit hat es keine rechtliche Verbindung. Setze es auf die Tagesordung und lass das Gremium darueber Entscheiden / ob ihr die Vorabsprache genehmigt oder ablehnt. Du bist der einzige Ansprechpartner des AG bzw. der Stellvertreter wenn du Abwesend bist. Wir sollen Gesetze ueberwachen / halten uns selber nicht dran. Meine Empfehlung ist : sowas darfst du nicht durchgehen lassen / Teamarbeit ist gut, aber nach den Spielregeln der Gesetze .
Erstellt am 01.11.2013 um 00:33 Uhr von blackjack
Man sollte dem AG mal mitteilen, wer Ansprechpartner des Br ist.
Erstellt am 01.11.2013 um 09:33 Uhr von Nubbel
........wie das gemeinschaftsessen bezahlt werden muß.......
ich bezweifel, dass der betriebsrat das überhaupt entscheiden kann und solllte
das zauberwort heißt entgeltverwertungsverbot