Qualitätsmanagementsystem - inwieweit hat der BR dabei Mitwirkungsrechte?
Inwieweit hat der Betriebsrat bei Aufsetzen eines QM-Systems Mitwirkungsrechte?
Community-Antworten (1)
19.01.2006 um 01:56 Uhr
Guten Abend celina, natürlich hat der BR bei der rechtsverbindlichen Einführungen eines QM-Systems ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Es geht hier um kollektiv-rechtliche Anordnungen an die Mitarbeiter/innen, wie, wann usw. sie irgendwelche Arbeiten zu erledigen haben. Allerdings: Wenn sich der Arbeitgeber an die z.B. bei ISO-Zertifizierungen vorgegebenen Regeln hält, hat der BR mit einem "Nein" keine Chance. Gruß otto
Verwandte Themen
Einführung Qualitätsmanagementsystem
ÄlterBei uns soll demnächst Konzernweit das Qualitätsmanagementsystem "Investors In People" eingeführt werden. Nun stellt sich bei uns die Frage, ist das ganze nicht mitbestimmungspflichtig? Ein paar sagen
Interessenausgleich / Sozialplan - welche Mitwirkungsrechte/-pflichten hat ein BR bei einem §613a Betriebsübergang?
Älterwo finde ich eine knappe klare Übersicht welche Mitwirkungsrechte / -pflichten ein BR bei einem §613a Betriebsübergang hat? Mitarbeiter sollen definitiv nicht gekündigt werden. Dies ist zugesichert.
Kurzvortrag - wer hat Fallbeispiele für Mitwirkungsrechte im sozialen und personellen Bereich?
ÄlterHallo, suche dringend direkte Fallbeispiele für Mitwirkungsrechte im sozialen und personellen Bereich. Mache einen Vortrag in der Schule und muss diesen mit konkreten Beispielen belegen. Evtl. jemand
Datenschutzverletzung
ÄlterHallo zusammen... ein Kollege ist auffällig geworden durch Pornografische Bilder in seinem Rechner... Personalchef ist deshalb an uns rangetreten wegen Kündigung... jetzt haben wir heute i
Einführung von Kontrollgänge durch die MA - Darf der Arbeitgeberdieses das einfach so anordnen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wiedermal Zeit für eine Frage und zwar inwieweit der BR (CallCenter) Mitwirkungsrechte hat, wo der AG nach Dienstschluss eine sog. Schlussrunde einführen will, wo de