Qualitätsmanagementsystem - inwieweit hat der BR dabei Mitwirkungsrechte?
Inwieweit hat der Betriebsrat bei Aufsetzen eines QM-Systems Mitwirkungsrechte?
Community-Antworten (1)
19.01.2006 um 01:56 Uhr
Guten Abend celina, natürlich hat der BR bei der rechtsverbindlichen Einführungen eines QM-Systems ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Es geht hier um kollektiv-rechtliche Anordnungen an die Mitarbeiter/innen, wie, wann usw. sie irgendwelche Arbeiten zu erledigen haben. Allerdings: Wenn sich der Arbeitgeber an die z.B. bei ISO-Zertifizierungen vorgegebenen Regeln hält, hat der BR mit einem "Nein" keine Chance. Gruß otto
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