Erstellt am 19.01.2006 um 00:56 Uhr von otto
Guten Abend celina,
natürlich hat der BR bei der rechtsverbindlichen Einführungen eines QM-Systems ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Es geht hier um kollektiv-rechtliche Anordnungen an die Mitarbeiter/innen, wie, wann usw. sie irgendwelche Arbeiten zu erledigen haben. Allerdings: Wenn sich der Arbeitgeber an die z.B. bei ISO-Zertifizierungen vorgegebenen Regeln hält, hat der BR mit einem "Nein" keine Chance.
Gruß otto