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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung eines neuen Qualitätsmanagementsystems

S
see-see
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen! Das Unternehmen wird gerade gem. EN 9100 zertifiziert werden. Nur am Rande haben wir das mitbekommen. Wir haben keinen Plan, wo dieses "prozessorientierte Qualitätsmanagementsystem" Berührungspunkte zu etwaigen Mitbestimmungsrechten haben könnte. Wir wissen, dass es auf Kennzahlen basiert. Wir wissen auch, dass für die Verwaltung des Systems ein "Tool" benutzt wird (klar, da können wir einhaken). Aber was könnte da noch in Betracht kommen? Wir sind ein 100 Mann/Frau Betrieb mit 7er Betriebsrat (keine Freistellungen). Worauf sollten wir zu aller erst schauen, was sind die bekannten Knackpunkte für den BR bei der Einführung solcher Systeme?

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Community-Antworten (5)

R
rtjum

29.08.2022 um 13:40 Uhr

Hallo, lasst euch das von den Zuständigen Personen bei euch genau erklären. Auch eine Norm verdrängt keine MBs des Betriebsrates. Allerdings ist bei einem QM-System bei weitem nicht alles mitbestimmungspflichtig, aber es gibt immer dinge die z.B. 87.1.1 "Ordnung und Verhalten im Betrieb" oder auch 87.1.6 "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen" betreffen.

Der AG hat Euch gegenüber eine Informationspflicht.

M
Muschelschubser

29.08.2022 um 14:00 Uhr

Eine Kernfrage ist:

Was kann dieses einzuführende Tool und welche Daten werden dabei verarbeitet?

Arbeitet das Tool i.S. der Qualitätskontrolle z.B. mit Mitarbeiterprofilen (wer ist in welche Arbeitsprozesse involviert), kommt eine Mitbestimmung nach §87 Abs. 6 BetrVG in Betracht (Leistungskontrolle?). Dann ist gleichzeitig auch die DSGVO im Hinblick auf die Speicherung der personenbezogenen Daten zu beachten.

Ein weiterer Aspekt, hier evtl. etwas weit hergeholt:

Greift das System dermaßen in die Prozesse ein, dass evtl. Mitarbeiter nicht mithalten können und schlimmstenfalls kündigungsgefährdet sind? Oder dient das Tool lediglich der Qualitätssicherung? Das wäre individuell zu prüfen.

K
Kjarrigan

29.08.2022 um 14:11 Uhr

kurze Nachfrage - EN 9100 - ist ein Qualitätssystem für die Luft und Raumfahrtindustrie

oder meinst du das Qualitätsmanagment ISO EN 9001?

Ist letztlich egal - das kann man aber erst mal googlen, was das beinhaltet, welche Anforderungen gestellt werden.

QM Zertifizierungen dienen halt dazu die Fertigungsprozesse so zu beschrieben und zu steuern, das eine gleichbleibende Qualität herauskommt und nicht jedesmal was anderes.

U
UdoWoe

29.08.2022 um 16:13 Uhr

Alle Systeme in denen Personenbezogene Daten gespeichert werden, dies kann bzw. wird auch ein QM-System sein, sind mitbestimmungspflichtig. Man könnte (wenn der AG bösartig ist), daran denken, dass der AG Maßnahmen ergreift, sollte ein MA sich nicht an die Regel aus dem System halten. Auf jeden Fall erklären lassen und dem AG mitteilen, dass man Sachverstand benötigt und solange keine BV vorhanden ist, dass System nicht eingesetzt werden darf.

S
see-see

29.08.2022 um 17:25 Uhr

Danke für eure Antworten. Es handelt sich tatsächlich um die EN 9100. Ich selbst arbeite im Q-Management, war jedoch bei der Zertifizierung außen vor, da ich die luftrechtlichen Zulassungen manage; für die EN 9100 ist eine Kollegin zuständig, und das Thema ging weitgehend an mir vorbei (auch weil ich viel BR-Arbeit zu tun habe :-) ). Da wir schon verschiedene luftrechtliche Systeme seit langer Zeit am Laufen haben, greift das neue System auf altbekannte Verfahren etc. zurück; wohl aber wurden auch neue Verfahren gestrickt bzw. alte ergänzt... für die alten Verfahren hat sich der BR nie zuständig gefühlt; deshalb wird es jetzt wohl schwierig zu argumentieren, warum wir JETZT ein Fass aufmachen wollen... Aber gut, wir werden sehen. Lassen wir uns das Ganze erst mal vorstellen... Danke für Eure Antworten!

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