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Kündigungen

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb ( 112 MA ) wurde Oktober 2012 ein MA aus der Abtl. Messebau betriebsbedingt wegen Arbeitsmangel gekündigt. ( mit Abfindung )Nun soll wieder ein neuer MA in dieser Abtl. eingestellt werden ( wieder mehr Arbeit ).Es handelt sich um den gleichen Arbeitsplatz . Muß hier zwischen Kündigung und Neueinstellung eine Wartezeit liegen ?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

31.10.2013 um 10:21 Uhr

Nein - außerdem ist ja ein Jahr bereits vergangen. Der Kollege kann sich ja wieder bewerben.

C
Charlys

31.10.2013 um 10:22 Uhr

Nein! Aber hattet ihr eine richtige Sozialauwahl gemacht? Es werden , müssen nämlich dann nicht nur die AN der Abteilung einbezogen werden.

G
ganther

31.10.2013 um 15:12 Uhr

was hat denn die Sozialauswahl mit der Frage zu tun?

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