Hallo, in unserem Betrieb ( 112 MA ) wurde Oktober 2012 ein MA aus der Abtl. Messebau betriebsbedingt wegen Arbeitsmangel gekündigt. ( mit Abfindung )Nun soll wieder ein neuer MA in dieser Abtl. eingestellt werden ( wieder mehr Arbeit ).Es handelt sich um den gleichen Arbeitsplatz . Muß hier zwischen Kündigung und Neueinstellung eine Wartezeit liegen ?