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Betriebsrat unter Druck. Was tun?

S
SIGNAL-AB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hatten letzte Woche 6 Kündigungen im Betrieb. Alle aus Betriebsbedingten Gründen. Es ist im Augenblick in allen Abteilungen gut zu tun. Dem BR wurden Zahlen vorgelegt, welche zeigen sollten, wie schlecht es dem Betrieb geht. Schlechte Auftragslage jetzt und auch die nächsten Monate usw. Wir haben den Kündigungen nicht zugestimmt,weil die letzten Jahre immer wieder gesagt wurde,dass es schlecht aussieht usw und dann doch viel Arbeit da war.Der Betriebsrat hat schriftlich zu jeder Kündigung stellung genommen und eben darin erklärt,dass die Auftragslage ja demnächst wieder besser werden kann.Bei einem Mitarbeiter gingen wir auch ganz gezielt auf seine Fähigkeiten ein,(nicht ersetzbar usw).J etzt wird mir als BRV von einem Abteilungsleiter vorgeworfen die falschen Gründe in der Stellungnahme angegeben zu haben und das wir die Kündigungen abgelehnt hätten würde auch den Betrieb schädigen,so nach den Motto: wenns dem Betrieb schlecht geht muss man auch mal Opfer bringen, so leid es auch allen tut. Bei den nächsten Kündigungen wird also von uns als Betriebsrat ein Stillhalten erwartet,da wir ja sonst den Betrieb schädigen würden. Außerdem sollten wir als Betriebsrat bei einen Ablehnung von Kündigungen ein Konzept zur Steigerung der Produktivität liefern. Ich danke allen schon mal im Voraus für die Antworten

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

31.05.2006 um 08:13 Uhr

Laßt euch nicht einschüchtern! Wenn ihr den Kündigungen ordentlich widersprochen habt, dann kann der Arbeitgeber ja vor´s Arbeitsgericht gehen bzw. die Kündigungen trotzdem aussprechen, wenn´s ihm wirklich so schlecht geht. Dann liegt jedoch das Heft des Handelns bei den Gekündigten, welche gute Chancen vor Gericht hätten.

B
Bernd

31.05.2006 um 11:34 Uhr

"Außerdem sollten wir als Betriebsrat bei einen Ablehnung von Kündigungen ein Konzept zur Steigerung der Produktivität liefern."

Bezogen auf dieses Zitat würde ich als BR der nächsten Kündigung nur zustimmen, wenn die zu kündigenden die Geschäftsleitung ist. Wenn Ihr als Vertreter aller AN die Konzepte zur Produktivitätssteigerung bringt, könnt Ihr zusammen mit allen Arbeitnehmern auch die Geschäfte leiten. Außerdem, ist Eure Produktivität wirklich so schlecht, dass sie unbedingt gesteigert werden muss?

Last Euch nicht ins Bockshorn jagen. Eure Wähler erwarten von Euch, dass Ihr die Interessen der Wähler vertretet und dazu zählt die Verhinderung oder jedenfalls das Erschweren einer Kündigung alle mal.

RI
Ramses II

31.05.2006 um 12:40 Uhr

Da selbst ein qualifizierter Widerspruch den AG nicht daran hindert, die Kündigungen auszusprechen ist das natürlich alles Humbug was der Abteilungsleiter da von sich gibt.

Schade dass es nicht einmal in sich logisch ist:

"Schlechte Auftragslage jetzt und auch die nächsten Monate" "Außerdem sollten wir als Betriebsrat bei einen Ablehnung von Kündigungen ein Konzept zur Steigerung der Produktivität liefern."

Frage: Wenn die AUFTRAGSLAGE schlecht ist, was soll dann die Steigerung der PRODUKTIVITÄT bringen?

A
Angi1

31.05.2006 um 13:11 Uhr

Hallo Signal AB,

bei schwankender Auftragslage kommt vor Kündigungen die Beantragung von Kurzarbeit in Betracht.

Diese kann für einzelne Abteilungen oder für den ganzen Betrieb beim Arbeitsamt beantragt werden. Außerdem Stunden oder Tageweise. Genauere Information bekommt man beim Arbeitsamt.

Somit kann man schwankende Auftragslagen ohne Kündigungen überbrücken.

Wurde bei uns schon oft praktiziert.

MfG Angi1

S
SIGNAL-AB

31.05.2006 um 23:08 Uhr

Hallo Dank an alle die mir so schnell geantwortet haben.

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